Daniel Thoma: Artikel im Geschäft vor dem Kauf öffnen & Tascheninhalt zeigen

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Hallo Cybaer,

noch darf man "gezwungen" werden, seine Taschen in irgendwelchen Schließfächern zu deponieren, noch leitet sich aus dem Umstand, daß man nicht gewillt ist, seine Taschen irgendwo zu deponieren eine Erlaubnis ab, daß andere Personen als Polizisten deine Taschen kontrollieren dürfen (egal wann, egal wo, egal durch wen), noch darf der Eintritt überhaupt verwehrt werden, wenn ich nicht gewillt bin, meine Tasschen einzuschließen oder alternativ vorab oder anschließend durchsuchen zu lassen.

Wie begründest Du diese rechtsauffassung? Erstmal darf man mehr oder weniger alles verlangen um jemandem zu erlauben das eigene Geschäft zu betreten. Viele Bibliotheken verbieten die Mitnahme von Taschen, vor Museen gibt es schon auch mal Metalldetektoren o.ä.
Man darf wohl keine diskriminierenden oder sittenwidrigen Regeln aufstellen, aber zu verbieten, Taschen oder sonst irgend etwas mitzunehmen, sollte da nicht darunter fallen.
Vermutlich könnte man sogar die Zustimmung zu Kontrollen von Taschen verlangen, wenn man das gleich vor dem Betreten des Ladens klar macht und das für den Kunden nicht mehr überraschend ist. Solche Dinge in Verträge rein zu schreiben ist ja auch kein Problem, nettes Beispiel ist der Sport, wo diverse Kontrollen Teilnahmebedinung für Wettkämpfe sind.

Was nicht geht, irgendwo auf ein kleines Schild am Eingang zu schreiben, dass man sich vorbehält Taschen zu durchsuchen oder es gleich gar nicht anzukündigen. Dann besteht ja keinerlei Zustimmung des Kunden dazu.
Deine Rechtsauffassung "Ich darf überall mit meinem 20-Liter-Rucksack reinspazieren, und niemand kann mich daran hindern" halte ich jedenfalls für sehr gewagt.

Grüße

Daniel