Hallo Cybaer,
Interessant ist ja z.B. auch, dass für Videoüberwachung anscheinend ein Hinweisschild genügt, da scheint einseitige Willenserklärung (und hier ist sie ganz offensichtlich eindeutig, ich sehe die Schilder fast nie, so es sie denn überhaupt gibt) niemanden zu stören.
"eindeutig" sollte hier natürlich "einseitig" heißen.
Und das ich sie nie sehe, ist keinerlei Hinweis darauf, dass es sie nicht gibt ;-)
Grüße
Daniel