frankx: Wie kam es im Vorfeld dazu?

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Hellihello,

mich würde ja erstmal interessieren, warum es dazu kam:

"Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. Die taz hielt das "double-opt-in"-Verfahren für zulässig (dem Besteller wird eine Bestätigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhält er fortan nur dann, wenn er die E-Mail zurücksendet: das Verfahren wird auch von Behörden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet).

Das Landgericht Berlin erwirkte indes auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfügung gegen die taz. Zugunsten von Gravenreuth wurde ein zu erstattender Betrag von 663,71 Euro festgesetzt, den die taz am 30. Juni 2006 zahlte."

Eine einstweilige Verfügung kann doch nur erwirkt werden, wenn der Antragsgegner (in der Regel durch Unterlassen einer Reaktion) keine geeigneten Maßnahmen ergreift, dieser zu Entsprechen oder zu Entgegnen. Hatte die TAZ das "verpennt"?

Dank und Gruß,

frankx