Tach,
Eine einstweilige Verfügung kann doch nur erwirkt werden, wenn der Antragsgegner (in der Regel durch Unterlassen einer Reaktion) keine geeigneten Maßnahmen ergreift, dieser zu Entsprechen oder zu Entgegnen. Hatte die TAZ das "verpennt"?
verpennt ist wohl falsch, die taz ist vermutlich davon ausgegangen (wäre mir vermutlich genauso ergangen), dass kein Richter eine entsprechende und meiner Meinung nach sehr unsinnige Verfügung erläßt.
mfg
Woodfighter