Auch Richter sind nur Menschen, und wenn neben der juristisch korrekten Urteilsbegründung etwas Polemik fällt, kann ich nichts befremdliches daran finden.
Dann haben wir unterschiedliche Auffassungen von den Aufgaben eines Richters. Denn wenn er im Urteil explizit außerjuristische Erwägungen trifft, liegt der Verdacht nahe, dass er diese auch in Schuldspruch und Strafmaß einbezogen hat.
Die falsche Wirkung wird zudem nur durch das Herausreißen aus dem Zusammenhang erzeugt, du würdest dich wundern, wieviel (teils recht scharfsinnige) Polemik man in Gerichtsurteilen findet.
Das ist natürlich wahr, ich lese zu später Stunde bisweilen Urteile der Höchstgerichte, die mit geradezu maliziöser Ironie deutlich machen, dass die beteiligten Behörden, Rechtsanwälte und Antragsteller weit unter ihrem Niveau stehen und nur Zeit stehlen.
Im öffentlichen Recht oder in der Zivilgerichtsbarkeit halte ich das noch für vertretbar (nicht zuletzt haben Urteile ja auch die Funktion, sich innerhalb von Juristenkreisen zu positionieren und zu profilieren). In der Strafjustiz haben solche Äußerungen bei meinem Verständnis von Rechtsstaat keinen Platz, denn mir fällt auch kein Kontext ein, in dem der genannte Satz sinnvoll wäre.