Hallo emu,
Ist »Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden« tatsächlich eine außerjuristische Erwägung?
Bei Gewaltdelikten nicht, in diesem Falle aber schon.
Auch vor Vermögensdelikten wie Betrug muss die "Gesellschaft geschützt werden". Gerade wenn man wie er juristische Mittel in betrügerischer und missbräuchlicher Weise einsetzt, und damit betroffene finanziell bedroht und rechtliche Unsicherheit schürt, stellt das durchaus eine Bedrohung dar. Wenn er nun wohl versucht hat, sich als jemand darzustellen, der zu dumm und zu unorganisiert ist, den Überblick über Zahlungseingänge und wichtige Schreiben/Faxe in seiner Kanzlei zu behalten, kann ich mir schon vorstellen, dass die Richterin ihn mit so einem Satz darauf hingewiesen hat, dass sie ihm das nicht abnimmt.
Grüße
Daniel