Hallo,
Ist »Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden« tatsächlich eine außerjuristische Erwägung?
Bei Gewaltdelikten nicht, in diesem Falle aber schon.
Bei gewerbsmäßiger Abmahnung zum Zwecke des Geldverdienes ist das keineswegs außerjuristisch.
Grüße
Thomas