hallo Roland,
Wow. "Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus" - Günni wird also vermutlich mal brummen müssen.
Ist vermutlich noch nicht rechtskräftig, aber immerhin.
... wird er vermutlich auch daraus nichts lernen.
Netter Beitrag, du kommst einen auf.
Grüße aus Berlin
Christoph S.