Hi Patrick,
Was ein Glück, dass ich keine Namen nannte.
naja, wenn du ihn genannt hättest, wär's vielleicht noch schneller gegangen. ;-)
Nee, aber öffentlich an den Pranger stellen gehört sich nicht, ist schon richtig so.
Beim Aufruf der vom Spammer beworbenen Seite kommt ein 403, und er hat mir eine Mail geschrieben:
»Nur wegen Ihnen wird unsere Homepage gesperrt (...) - Mit Unfreundlichen Grüßen«.
Dann hat sich's ja gelohnt. Ich frage mich aber, ab der Seiteninhaber (also die Anwaltskanzlei) wirklich der Urheber des Gästebuch-Spams war. Das könnte ja im Prinzip auch ein Kunde gewesen sein, der sich für schlechte Beratung rächen oder die Kanzlei wirklich weiterempfehlen wollte (dann hat er die denkbar schlechteste Möglichkeit gewählt).
Den Eintrag im Gästebuch lösche ich nachher noch :)
Und ich schließe mich Cheatah an: Ich bin auch neugierig, ob die Sache noch ein Nachspiel hat und wie sie weitergeht.
Schönes Wochenende,
Martin
Wenn du beim Kochen etwas heißes Wasser übrig hast, friere es ein.
Heißes Wasser kann man immer gebrauchen.