Hallo Sven!
Die Gebührenordnung von Steuerberatern sieht sicherlich keine solch exorbitanten Gebühren vor, selbst wenn es um Werte von 50K Euro geht.
Eben... in solchen Fälle denke ich immer: Warten auf Godot^WSiechfred. Auch, wenn er nicht immer die Antwort geben kann/darf, hat er zumindest immer zielführende Tipps - und redet nicht unüberlegt aus dem Bauch heraus, wie manch anderer alter oder neuer Stammposter hier ;)
Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
Patrick
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_ - jenseits vom delirium - _
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Nichts ist unmöglich? Doch!
Heute schon gegökt?

_ - jenseits vom delirium - _
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