Webprojekt verkaufen - Steuern fällig ?
Andre
- recht
0 Tom0 Sven Rautenberg0 Andre
0 Mario0 Steffi
Hallo ich habe ein interessantes Angebot für meine Website bekommen.
Es handelt sich um eine gut laufende Site die ich 1999 als Hobby aufgebaut habe und die im Laufe der Zeit immer größer wurde. Nun habe ich von einer recht großen AG ein Angebot bekommen bei dem ich überlege es anzunehmen. Im Moment ist die Seite privat d.h es werden keine Werbeeinnahmen mit erzielt und ich habe auch keinerlei Gewerbe darauf laufen. Wie läuft das jetzt wenn ich die Seite verkaufe, muß ich vorher ein Gewerbe anmelden oder kann ich das einfach mit der Einkommenssteuer erledigen ? Problem ist das ich dann wohl nicht die Kosten ansetzen kann die ich in den letzten 10 Jahren hatte um die Seite zu erstellen ? Ich hab es halt immer als Hobby gehalte und nie Belege gesammelt. Verkaufspreis wäre ca 50000 Eur.
Hello,
Verkaufspreis wäre ca 50000 Eur.
Betreibst Du die Webseiten- oder Projektentwicklung wiederholt? Dann wäre sie ohnehin gewerbepflichtig. Wenn es wirklich nur ein Hobby war, so wie Briefmarken sammeln und Du nun Deien ganze Sammlung auf einmal verkaufst, weil Du das Hobby aufgibst, dann könnte das sogar steuerfrei sein.
Ich würde hier tatsächlich das Finanzamt ganz gezielt befragen (nicht unbedingt den Betrag nennen...) aber eine verbindliche schriftliche Auskunft erzeugen!
Ein Wirtschaftsrechtler (Anwaltskanzlei nebst Steuerberatung) würde dafür sicherlich 5.000 Euronen und mehr nehmen... Und dann wäre die Auskunft und Abwicklung noch nicht einmal bindend. Nachher musst Du doch Steuern zahlen und dann noch den Anwalt verklagen *prust, kotz*
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
.
Moin!
Verkaufspreis wäre ca 50000 Eur.
Betreibst Du die Webseiten- oder Projektentwicklung wiederholt? Dann wäre sie ohnehin gewerbepflichtig. Wenn es wirklich nur ein Hobby war, so wie Briefmarken sammeln und Du nun Deien ganze Sammlung auf einmal verkaufst, weil Du das Hobby aufgibst, dann könnte das sogar steuerfrei sein.
Ich würde hier tatsächlich das Finanzamt ganz gezielt befragen (nicht unbedingt den Betrag nennen...) aber eine verbindliche schriftliche Auskunft erzeugen!
Verbindliche schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Ein Wirtschaftsrechtler (Anwaltskanzlei nebst Steuerberatung) würde dafür sicherlich 5.000 Euronen und mehr nehmen... Und dann wäre die Auskunft und Abwicklung noch nicht einmal bindend. Nachher musst Du doch Steuern zahlen und dann noch den Anwalt verklagen *prust, kotz*
Die Gebührenordnung von Steuerberatern sieht sicherlich keine solch exorbitanten Gebühren vor, selbst wenn es um Werte von 50K Euro geht.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven!
Die Gebührenordnung von Steuerberatern sieht sicherlich keine solch exorbitanten Gebühren vor, selbst wenn es um Werte von 50K Euro geht.
Eben... in solchen Fälle denke ich immer: Warten auf Godot^WSiechfred. Auch, wenn er nicht immer die Antwort geben kann/darf, hat er zumindest immer zielführende Tipps - und redet nicht unüberlegt aus dem Bauch heraus, wie manch anderer alter oder neuer Stammposter hier ;)
Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
Patrick
Hello,
http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pdf
http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/BRAGO.pdf
Viel Spaß beim Lesen...
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
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Hello,
http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pdf --> 1200 bis 3500 Euro
http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/BRAGO.pdf --> 450 bis 1500 Euro
[linkhttp://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/verbindliche-auskunft.htm] 456 Euro
Wenn das Finanzamt hinterher Zicken macht, muss es gegen seine eigene verbindliche Auskunft vorgehen. Das ist äußerst unwahrscheinlich.
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
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http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pdf --> 1200 bis 3500 Euro
Welcher Gebührentatbestand, welche Gebührenart, welcher Gegenstandswert/Stundensatz, welche Tabelle? Bis zur Beantwortung dieser Fragen ist das, was da oben steht, einfach nur Schwachsinn.
Siechfred
Hello,
http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pdf --> 1200 bis 3500 Euro
Welcher Gebührentatbestand, welche Gebührenart, welcher Gegenstandswert/Stundensatz, welche Tabelle? Bis zur Beantwortung dieser Fragen ist das, was da oben steht, einfach nur Schwachsinn.
Tabelle A, 10/10 bis 30/10 Gebühr ist der Spielraum...
Beratungen und Gutachten werden, soweit ich das verstehe, immer nach Tabelle A abgerechnet. Oder siehst Du eine andere Möglichkeit?
Und dass diese Gebührenordnungen Schwachsinn sind, da stimme ich Dir zu. Die gehören schon lange entsorgt. Andere Berufe müssen schließlich auch in Wettbewerb treten.
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
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Welcher Gebührentatbestand, welche Gebührenart, welcher Gegenstandswert/Stundensatz, welche Tabelle?
Tabelle A, 10/10 bis 30/10 Gebühr ist der Spielraum...
Es geht nicht darum, was ein Kilo Äpfel kostet, sondern wieviel man für 2 Äpfel der Sorte Jona Gold bezahlen muss. Mensch Tom, wenn Du keine Ahnung von der Gebührenberechnung hast, dann lass' doch bitte in Zukunft solche Kommentare weg, sie helfen niemandem weiter.
Aber für Dich: Schau in § 21 Abs. 1 StBGebV (Rat, Auskunft, Erstberatung). Der Gebührenrahmen liegt zwischen 1/10 und 10/10 nach Tabelle A. Der Gegenstandswert ist der Wert des Interesses, das ist aber regelmäßig die Steuerbelastung, nicht der Verkaufspreis. Dieser ist ggf. zu schätzen, ich würde mal vorsichtig von 12.500 EUR ausgehen. Damit läge eine Gebühr zwischen 52,60 und 526,00 EUR, jeweils plus Umsatzsteuer.
Siechfred
Hello,
Welcher Gebührentatbestand, welche Gebührenart, welcher Gegenstandswert/Stundensatz, welche Tabelle?
Tabelle A, 10/10 bis 30/10 Gebühr ist der Spielraum...Es geht nicht darum, was ein Kilo Äpfel kostet, sondern wieviel man für 2 Äpfel der Sorte Jona Gold bezahlen muss.
Ich dachte, es ginge hier um die Frage, ob Erlöse aus einem Privatverkauf steuerpflichtig sind, wann überhaupt ein Privarverkauf vorliegt und keine gewerbsmäßige Handlung / steuerpflichtige Handlung und wie man dazu eine VERBINDLICHE Aussage bekommen kann. Von Äpfeln hat der OP mWn nichts geschrieben und ich auch nicht.
Der "Wert des Interesses" ist nur iterativ zu ermitteln. Liegt der Steuersatz des OP höher und wird der Verkauf steuerpflichtig, dann ist der Wert des Interesses sicherlich höher, als wenn er sonst keinerlei Einkünfte hat und keine Steuerpflicht vorliegt.
Darüberhinaus wurde die Frage gestellt, ob er vorher ein Gewerbe anmelden soll. Davon rate ich hier absolut ab. Durch eine Gewerbeanmeldung würde der Verkauf steuerpflichtig werden.
So, nun bist Du wieder dran. :-)
Könntest Du grantieren, dass die verbindliche Auskunft zwischen 52,60 und 526,00 Euro zu haben ist?
Ich habe da selber leider schon andere Dinge erlebt. Es war dann nachher doch ereblich teurer...
Wenn Webd-Programmierer auch so abrrechnen dürften, ginge es vielen davon erheblich besser!
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
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Der "Wert des Interesses" ist nur iterativ zu ermitteln.
Nein, er ist zu schätzen, das ist ein Unterschied. Zudem ist alles verhandelbar, auch der Preis einer steuerlichen Auskunft beim Steuerberater. Und die Frage "Was kostet mich das?" ist durchaus legitim und in beiderseitigem Interesse immer vorab zu stellen.
Darüberhinaus wurde die Frage gestellt, ob er vorher ein Gewerbe anmelden soll. Davon rate ich hier absolut ab. Durch eine Gewerbeanmeldung würde der Verkauf steuerpflichtig werden.
Unsinn. Nur weil jemand ein Gewerbe anmeldet, werden die Einnahmen nicht automatisch steuerpflichtig. Zwar bin ich auch der Meinung, dass kein Gewerbe anzumelden ist, aber deshalb, weil die bisherigen Schilderungen des OP ein privates Gelegenheitsgeschäft nahelegen. Ob allerdings steuerpflichtige sonstige Einkünfte vorliegen, kann niemand ohne eingehende Einzelfallprüfung beantworten. Wer es trotzdem tut, tut dem OP m.E. keinen Gefallen.
Könntest Du grantieren, dass die verbindliche Auskunft zwischen 52,60 und 526,00 Euro zu haben ist?
Jetzt schmeißt Du in mein Apfelkörbchen auch noch 2 Birnen, was soll ich jetzt davon halten? Die Gebühren für die Einholung einer verbindlichen Auskunft teilen sich in zwei Bereiche: Steuerberater (fakultativ) und Finanzamt (obligatorisch). Soll der Steuerberater den Antrag stellen, dann richtet sich sein Gebührenrahmen grundsätzlich nach § 23 Nr. 10 StBGebV, zur Berechnung siehe mein Vorposting.
Das Finanzamt ermittelt seine Auskunftsgebühr ähnlich, nämlich nach dem Wert des Interesses. Die Gebühr selber errechnet sich dann nach § 34 GKG und der dort enthaltenen Anlage 2. Bei meinen 12.500 EUR würde die Auskunftsgebühr 219 EUR betragen.
Wenn Webd-Programmierer auch so abrrechnen dürften, ginge es vielen davon erheblich besser!
Aha, eine Dose Fisch schmeißt Du also auch noch in meinen Einkaufskorb.
Siechfred
Hello,
Nein, er ist zu schätzen, das ist ein Unterschied. Zudem ist alles verhandelbar, auch der Preis einer steuerlichen Auskunft beim Steuerberater. Und die Frage "Was kostet mich das?" ist durchaus legitim und in beiderseitigem Interesse immer vorab zu stellen.
Da hat mir doch ein Rechtsanwalt mal kackfrech gesagt, die Frage, ob er mich in einem Fall vertreten könne und was das unfeähr kosten würde, wäre schon eine Beratungsleistung und hat mir seine Rechnung darüber geschickt...
Das nur so als Tomatensauce zum Fisch.
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
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Da hat mir doch ein Rechtsanwalt mal kackfrech gesagt, die Frage, ob er mich in einem Fall vertreten könne und was das unfeähr kosten würde, wäre schon eine Beratungsleistung und hat mir seine Rechnung darüber geschickt...
Es gibt halt auch ungenießbaren Fisch ;)
Siechfred
Eben... in solchen Fälle denke ich immer: Warten auf Godot^WSiechfred.
Danke für die Blumen, aber in diesem Fall würde ich eine persönliche Vorabberatung empfehlen. Ich habe zwar eine Bauchmeinung, aber der Fall scheint mir dann doch zu komplex um sie zu äußern :)
Siechfred
ne also ich ich hab nur diese eine Seite und das auch seit wie gesagt 10 Jahren, habe auch sonsts beruflich nichts damit am Hut. Der Preis ist auch relativ hoch da ca 1000 von mir gemachte qualitativ hochwertige Fotos mitverkauft werden. Um die Fotos zusammen zu bekommen muß man schon einige Zeit durch die Weltgeschichte reisen.
Finanzamt fragen ist schonmal nicht die schlechteste Idee nur das letzte mal wo ich mit denen gesprochen hab musste ich Ihnen erklären wie mein Arbeitgeber meinen Firmenwagen versteuert und nicht anders rum. Vermute bis ich da was schwarz auf weiß hab ist Winter und ich möcht halt vor dem Verkauf schon ungefähr wissen was im schlimmsten Fall überbleibt.
Grüße Andre
Hello,
Verkaufspreis wäre ca 50000 Eur.
Betreibst Du die Webseiten- oder Projektentwicklung wiederholt? Dann wäre sie ohnehin gewerbepflichtig. Wenn es wirklich nur ein Hobby war, so wie Briefmarken sammeln und Du nun Deien ganze Sammlung auf einmal verkaufst, weil Du das Hobby aufgibst, dann könnte das sogar steuerfrei sein.
Ich würde hier tatsächlich das Finanzamt ganz gezielt befragen (nicht unbedingt den Betrag nennen...) aber eine verbindliche schriftliche Auskunft erzeugen!
Ein Wirtschaftsrechtler (Anwaltskanzlei nebst Steuerberatung) würde dafür sicherlich 5.000 Euronen und mehr nehmen... Und dann wäre die Auskunft und Abwicklung noch nicht einmal bindend. Nachher musst Du doch Steuern zahlen und dann noch den Anwalt verklagen *prust, kotz*
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg
Hallo,
ich gehöre zu einem Konsortium das ebenfalls hin und wieder ein Internetprojekt ankauft. Falls Du ein weiters, vielleicht höheres, Angebot von uns haben möchtest, melde Dich bitte unter adfontes-opus@yahoo.it
Mario
ich gehöre zu einem Konsortium das ebenfalls hin und wieder ein Internetprojekt ankauft. Falls Du ein weiters, vielleicht höheres, Angebot von uns haben möchtest, melde Dich bitte unter adfontes-opus@yahoo.it
seriöse e-mail-adresse ;) scnr
Verkaufspreis wäre ca 50000 Eur.
Etwas wenig für eine gut laufende Seite, oder?