Welcher Gebührentatbestand, welche Gebührenart, welcher Gegenstandswert/Stundensatz, welche Tabelle?
Tabelle A, 10/10 bis 30/10 Gebühr ist der Spielraum...
Es geht nicht darum, was ein Kilo Äpfel kostet, sondern wieviel man für 2 Äpfel der Sorte Jona Gold bezahlen muss. Mensch Tom, wenn Du keine Ahnung von der Gebührenberechnung hast, dann lass' doch bitte in Zukunft solche Kommentare weg, sie helfen niemandem weiter.
Aber für Dich: Schau in § 21 Abs. 1 StBGebV (Rat, Auskunft, Erstberatung). Der Gebührenrahmen liegt zwischen 1/10 und 10/10 nach Tabelle A. Der Gegenstandswert ist der Wert des Interesses, das ist aber regelmäßig die Steuerbelastung, nicht der Verkaufspreis. Dieser ist ggf. zu schätzen, ich würde mal vorsichtig von 12.500 EUR ausgehen. Damit läge eine Gebühr zwischen 52,60 und 526,00 EUR, jeweils plus Umsatzsteuer.
Siechfred
Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.