hans meiset: Impressum Pflicht welches Format

Hallo,

ein Impressum muss(warum auch immer) sein, OK.

Gibt es auch eine Auflage, wie man das darstellen muss?

Damit meine ich jetzt die Technik. Darf ich zum Beispiel das Impressum in einem Flash(SWF) zeigen, auch wenn ich weiss, dass dadurch mindestens 20% aller Besucher wegfallen, bzw. ein Benutzer sogar u.U. gezwungen wäre, dafür das BrowserPlugin zu installieren, oder gar als  Powerpoint-Dokumententyp, der somit Kenntnis des Typs voraussetzt sowie die Bereitschaft einen geeigneten Viewers zu installieren?

Hans

  1. Hi,

    ein Impressum muss(warum auch immer) sein, OK.

    Gibt es auch eine Auflage, wie man das darstellen muss?

    Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass es mit "ueblichen" Mitteln zugaenglich sein sollte.

    Damit meine ich jetzt die Technik. Darf ich zum Beispiel das Impressum in einem Flash(SWF) zeigen, auch wenn ich weiss, dass dadurch mindestens 20% aller Besucher wegfallen, bzw. ein Benutzer sogar u.U. gezwungen wäre, dafür das BrowserPlugin zu installieren, oder gar als  Powerpoint-Dokumententyp, der somit Kenntnis des Typs voraussetzt sowie die Bereitschaft einen geeigneten Viewers zu installieren?

    Kannst du natuerlich machen, wenn dir danach ist.
    Ein Nutzer, der dein Impressum deshalb nicht sehen kann, aber ein durchaus berechtigtes Interesse daran haette - bspw., weil du seine Rechte in irgendeiner Form verletzt, und er dich deshalb zu kontaktieren wuenscht - wird dann ggf. entsprechende rechtliche Schritte einleiten.

    Und selbst wenn er persoenlich dein Impressum sehen kann, koennte er rechtliche Schritte einleiten - bspw. dann, wenn er geschaeftlich in einem Konkurrenzverhaeltnis zu dir steht, und du dir einen unrechtmaessigen "Vorteil" dadurch verschaffst, dass dein Impressum nicht fuer alle deiner/eurer potentiellen Kunden erreichbar ist.

    MfG ChrisB

    1. Bin gerade auch dabei mich über Impressis kundig zu machen.

      Soweit ich das alles richtig gelesen/verstanden habe, könnte ich das Impressum  als gif oder jpg einstellen: ohne zusatzinstallationen Sicht- und somit auch lesbar. Natürlich müsste die Mailadresse in diesem Fall erst mal händisch eingegeben werden, sofern mir überhaupt jemand was schreiben will, was aber rechtlich wohl so durchgehen dürfte.

      MfG Rainer

      1. Hi,

        Soweit ich das alles richtig gelesen/verstanden habe, könnte ich das Impressum  als gif oder jpg einstellen: ohne zusatzinstallationen Sicht- und somit auch lesbar.

        Lynx stellt keine Bilder dar. Also ist Dein gif-Impressum damit nicht lesbar.

        Screenreader stellen Bilder nicht dar. Auch damit ist Dein gif-Impressum nicht lesbar.

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        O o ostern ...
        Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. Lynx stellt keine Bilder dar. Also ist Dein gif-Impressum damit nicht lesbar.

          Screenreader stellen Bilder nicht dar. Auch damit ist Dein gif-Impressum nicht lesbar.

          An die Zwei hab ich jetzt überhaupt nicht gedacht. Danke für den Hinweis.

          MfG Rainer

  2. ein Impressum muss (warum auch immer) sein, OK.

    Das Impressum hilft dir, deine Rechte gegenüber Medien durchzusetzen. Andersherum sorgt es dafür, dass du für den Bockmist, den du verzapfst, auch selbst geradestehen musst. Das ist nichts Neues, würde mich nicht wundern, wenn das schon im vorletzten Jahrhundert Pflicht war.

    Darf ich zum Beispiel das Impressum in einem Flash(SWF) zeigen, auch wenn ich weiss, dass dadurch mindestens 20% aller Besucher wegfallen

    Überlege doch mal: Welchen Nutzen hat ein Impressum, dass nicht lesbar ist? Richtig, gar keinen. Das Impressum einer Zeitung hat auch auf dem Papier zu stehen, auf dem die Zeitung gedruckt wurde, und in der gleichen Form, wie die Artikel erscheinen, und nicht in Mikroschrift, als Lochstreifen oder telefonische Tonbandansage.

    Das Telemediengesetz verlangt in §5, dass die Anbieterkennzeichnung "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten wird. Gleiches steht im Rundfunkstaatsvertrag in §55. Wenn ich deine Seiten mit einem Webbrowser lesen kann, aber noch erst großartig zusätzliche Software installieren muss, um ans Impressum zu kommen, ist es mit der geforderten unmittelbaren Erreichbarkeit nicht mehr weit her.
    Der §5 des Telemediengesetzes gilt allerdings nur für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien", der §55 des Rundfunkstaatsvertrages nur für "Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen".

  3. Was ihr schreibt, sehe ich genauso, wollte mich aber mal vergewissern.
    Denn das bedeutet, dass Top-Medienagenturen oft Ihr Geld nicht wert sind,
    wenn sie sich, so offensichlich, solchen Lapsus erlauben?

    Beispiel (Bitte shockwave abstellen, falls aktiviert):
    http://www.prisma-verlag.de/impressum.php

    Hans

    1. Mahlzeit,

      Denn das bedeutet, dass Top-Medienagenturen oft Ihr Geld nicht wert sind,
      wenn sie sich, so offensichlich, solchen Lapsus erlauben?

      Medienagenturen haben grundsätzlich und generell eher bescheidene bis dürftige Kenntnisse von HTML, HTTP und allen damit zusammenhängenden Technologien ... Beispiel gefällig? http://www.woodshed.de/publikationen/dialog-robot.html

      (Seltene) Ausnahmen bestätigen natürlich auch diese Regel.

      MfG,
      EKKi

      --
      sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
      1. Medienagenturen haben grundsätzlich und generell eher bescheidene bis dürftige Kenntnisse von HTML, HTTP und allen damit zusammenhängenden Technologien ... Beispiel gefällig? http://www.woodshed.de/publikationen/dialog-robot.html

        Selten so gelacht! Danke! :)

        Gruß, Samoht

        --
        fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
        "Computer games don't affect kids; I mean if Pac-Man affected us as kids, we'd all be running around in darkened rooms, munching magic pills and listening to repetitive electronic music."
        (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
    2. Kleiner Nachtrag,

      Beispiel (Bitte shockwave abstellen, falls aktiviert):

      obwohl, selbst mit aktiviertem Flash, ist zb. http://www.prisma-verlag.de/sus_agb.php absolut unleserlich auf meinem System.

      Hans

    3. Hi,

      Was ihr schreibt, sehe ich genauso, wollte mich aber mal vergewissern.
      Denn das bedeutet, dass Top-Medienagenturen oft Ihr Geld nicht wert sind,

      Ja.

      [Einzelfallbeispiel]

      Zur Untermauerung obiger Aussage laengst nicht mehr noetig.

      MfG ChrisB

  4. ein Impressum muss(warum auch immer) sein, OK.

    Als erstes muß man sich die Frage beantworten, ob die eigene Seite so
    interessant für andere ist, daß sie nicht als eine sogenannte "Lost in
    Space"-Seite gilt. Wenn nein, dann weiß man hoffentlich was zu tun ist.

    Wenn ja, dann ist ein korrektes Impressum das kleinste Problem!

    Bei einer Familienhomepage mit Urlaubsfotos braucht man kein Impressum
    angeben, wenn aber beispielsweise der Domain-Name dieser Homepage Rechte
    Dritter verletzt, dann könnten Schwierigkeiten entstehen.

    Also: Der Webauftritt muß als ganzes betrachtet werden. Oft ist es so,
    daß man mit dem hochladen seiner Website sich unbewußt in den Wettbewerb
    begibt und dadurch natürlich etliche Probleme entstehen können.