Moin,
Mag sein. Aber wenn's ein Zitat ist, sollte man auch auf dessen Wortlaut achten - egal, ob es der aktuellen Rechtschreibung entspricht oder nicht ... :-)
Ich plädiere für Lockerheit. Wir brechen uns auch kein Zacken aus der Krone, wenn wir etwa Zitate von Goethe "aktualisieren". Kurz gegooglet nach typischen Verdächtigen wie "Rath" und "thun"
"Deinen Rath entzieh' mir nicht! O sprich: was soll ich thun?" (Tasso)
Ich denke, man sollte auf den Kontext, die Bedeutung der zu ändernden Stelle (Versmaß?) und die Verbreitung achten und im Einzelfall Anpassungen zulassen oder nicht. Bei Bibelzitaten etwa wird es in der Regel böse(tm) sein, auch nur einen Buchstaben zu verändern. Bei "Alle Macht dem Volk(e)" bezweifel ich, dass es sich um ein zuordnungsbares Zitat handelt. Ich habe aber hier im Moment leider keinen "Büchmann" oder vergleichbares zur Hand.
Grüße
Swen