Sebastian Goertz: Impressum - Mitverantwortung als Webmaster?

Hallo,

ich bin in einer wie ich finde merkwürdigen Situation. Vor einiger Zeit bekam ich die Anfrage, eine Website zu betreuen - gelegentlich News einstellen, Fotos tauschen, etc. Auf der Seite fehlte damals bereits ein Impressum und ich sorgte für Aufklärung. Leider ohne positive Resonanz.

Seit dem habe ich nur gelegentlich (2-3 mal) ein paar Kleinigkeiten geändert. Nun scheinen sich die Anfragen allmählich zu häufen und ich sah dies als Anlass, die Diskussion um das Impressum erneut anzusprechen. Wenn ich unregelmäßig aber wiederkehrend Änderungen an einer Website vornehme und sonst kein weiterer, dann sehe ich mich in der Position des "Webmasters".

Bin ich denn als Webmaster auch in der Verantwortung, ein korrektes Impressum bereit zu stellen? Also im Falle des Falles ebenso zu belangen wie der eigentliche Betreiber?

Zur Info: Ich habe bereits erklärt, dass ich von der Betreuung Abstand nehmen werde, wenn auf das Impressum weiterhin verzichtet werden soll. Vor allen Dingen interessiert mich aber eure Meinung zu dem Thema, ggf. Erfahrungen.

Vielen Dank und Grüße,
  Sebastian

  1. Zunächst einmal: das Impressum ist eine Informationsstelle, an der sich Angaben wie Namen, ladungsfähige Adressen der jeweils Verantwortlichen bzw. Urheber finden.

    Wenn Dein Status lediglich der eines Erfüllungsgehilfen darstellt, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, da Du lediglich Deinem Auftraggeber gegenüber im Innenverhältnis verantwortlich bist.

    Sollte Deine Anstellung aber darüber hinausgehen (Urheber von Webdesign oder gar Texten und Links), musst Du auch im Impressum erscheinen und bist zumindest in der Theorie gleichsam dafür haftbar, wenn eines fehlt. Natürlich kannst Du, da Du geeignete Schritte unternommen hast, um Abhilfe zu schaffen, im Falle eines Rechtsstreits Deinen Auftraggeber auf Erstattung der Kosten verklagen.

    Allgemein ist aber Folgendes besser: insbesondere wenn die Seite kommerzielle Interessen verfolgt, muss unbedingt ein Impressum her.

    Gruß, LX

    --
    X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    X-Will-Answer-Email: Unusual
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. Wenn Dein Status lediglich der eines Erfüllungsgehilfen darstellt, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, da Du lediglich Deinem Auftraggeber gegenüber im Innenverhältnis verantwortlich bist.

      Ich dachte da an sowas wie Beihilfe, Mitwissenschaft

      Allgemein ist aber Folgendes besser: insbesondere wenn die Seite kommerzielle Interessen verfolgt, muss unbedingt ein Impressum her.

      Das Impressum muss her, keine Frage! Sonst könnte es mir ja egal sein.

      1. Ich dachte da an sowas wie Beihilfe, Mitwissenschaft

        Beihilfe, Unterlassung der Abhilfe sind lediglich beim Strafrecht relevant. Hier geht es lediglich um eine haftungs- bzw. privatrechtliche Ordnungswidrigkeit.

        Allgemein ist aber Folgendes besser: insbesondere wenn die Seite kommerzielle Interessen verfolgt, muss unbedingt ein Impressum her.
        Das Impressum muss her, keine Frage! Sonst könnte es mir ja egal sein.

        Lasse Dir ansonsten von Deinem Auftraggeber schriftlich geben, dass Du kein Impressum erstellen sollst. Dann bist Du im Zweifel abgesichert.

        Gruß, LX

        --
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