Sebastian Goertz: Impressum - Mitverantwortung als Webmaster?

Beitrag lesen

Wenn Dein Status lediglich der eines Erfüllungsgehilfen darstellt, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, da Du lediglich Deinem Auftraggeber gegenüber im Innenverhältnis verantwortlich bist.

Ich dachte da an sowas wie Beihilfe, Mitwissenschaft

Allgemein ist aber Folgendes besser: insbesondere wenn die Seite kommerzielle Interessen verfolgt, muss unbedingt ein Impressum her.

Das Impressum muss her, keine Frage! Sonst könnte es mir ja egal sein.