Ein Gericht dürfte im Telefonanschluss-Fall darauf eingehen, dass z.B. der Betreiber eines Onlineshops Zugang zum Internet braucht um die fälligen Rechnungen zu begleichen.
Wenn der Shop so miserabel laeuft, dass er seinen "Online-Zugang" zum Bezahlen von Rechnungen nicht mehr bezahlen kann - dann duerfte das wohl schon nah an der Grenze zum Fall fuer den Konkursverwalter sein.
Nicht unbedingt. Die Finanzkrise kann auch einen anderen Grund haben.
Ganz fiktives Beispiel: Der Online-Shop läuft wirklich spitze. Der Betreiber hat einen Autounfall mit hohem Sachschaden für den seine Versicherung nicht einspringt. Von einem Tag auf den anderen hat er jetzt eine Rechnung knapp unter dem 5-stelligen Bereich. Im Anschluss tritt also die Situation ein, dass der arme Kerl abwägen muss welche Rechnungen er bezahlt und welche erstmal "warten" müssen. 1 Jahr später sieht die Situation wieder gut aus, der Shop wirft genug ab um den Schaden und alle Rechnungen begleichen zu können.
Aber allgemein Danke für eure Gedanken dazu. Ich habe jetzt beschlossen weitere Leistungen erstmal einzustellen. Heißt, ich bestehe auf Bezahlung der bisherigen Arbeit und rühre mich danach erst wieder. Weitere Arbeiten erledige ich dann nach dem 30%,30%,40% Prinzip. Das scheint mir der beste Weg zu sein um sich selbst und den Kunden in einem gewissen Maß zu schützen.
Danke!