EKKi: Mustertext über Mitarbeiter/Kollege verlässt Unternehmen

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Mahlzeit Der Martin,

Dem hatte ich meiner Ansicht nach durch die Erwähnung von "auf eigenen Wunsch" vorgebeugt, obwohl EKKi selbst das weglassen möchte.

Jein ... ich fragte mich halt nur, ob die Information, dass der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, überhaupt an Dritte weitergegeben werden darf (man ist da ja heutzutage sehr empfindlich, was den Datenschutz usw. angeht). Denn letztendlich spielt es für den Geschäftspartner ja keine Rolle, WARUM der Mitarbeiter geht oder wer letztendlich das Arbeitsverhältnis wie gekündigt oder aufgelöst hat ... relevant ist allein die Tatsache, DASS der Mitarbeiter geht, seine entsprechenden Vollmachten zu einem bestimmten Stichtag erlöschen (wie von Tom richtig bemerkt) und dass ab diesem Stichtag ein anderer Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Jede weitere Information ("auf eigenen Wunsch", "wir bedauern sehr" usw.) hat in einem rein sachlichen Informationsschreiben an die Geschäftspartner IMHO nichts verloren, da sie Anlass zu Spekulation geben könnte und/oder mehr hineininterpretiert werden könnte, als eigentlich gesagt werden wollte.

Ich vertrete bei Geschäftskommunikation im Normalfall das KISS-Prinzip ... so kann man eigentlich selten etwas falsch machen. :-)

MfG,
EKKi

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