Cyx23: Wandmalerei

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Hallo,

wenn wir schon dabei sind - sind wandmalereien (öffentlichetoilettenwandverzierungen) durch urheberrecht oder sonstiges recht geschützt? man findet gelegentlich solche perle - die wären wert veröffentlicht zu werden!

Falls die Graffiti als (bleibendes) Werk betrachtet werden, vermute ich, dass sie mit Kunst im öffentlichen Raum vergleichbar sind. Dauerhaft installiert würde ich daher erstmal an die sog. Panoramafreiheit denken. Bzw. § 59 Werke an öffentlichen Plätzen.
Wenn ich es recht erinnere, sollte bei sochen Werken der Künstler, sofern bekannnt, genannt werden. Bei Skulpturen gibt es ja manchmal irgendwo am Sockel ein Hinweisschild, sodass dann diese Fakten verfügbar wären.

Ärgerlich finde allerdings, wenn z.B. der Reichstag kein öffentlicher Raum ist, bzw. wenn bei der Beauftragung des Künstlers in diesem speziellen Fall vergessen worden ist, für diese besondere Plazierung des Werkes alle Rechte auch der Bevölkerung zukommen zu lassen.

Grüsse

Cyx23