ich hätte da eine Frage: darf ich SMS die ich mit einer Person schreibe auf einer Website anzeigen. Darf ich dabei auch seinen Namen angeben?
Such mal nach "Briefgeheimnis" in Wikipedia und der Suchmaschine deiner Wahl.
Hi hab im Internet folgendes gefunden:
Briefgeheimnis, nach § 118 Strafgesetzbuch ist es Unbefugten bei Strafe verboten, verschlossene Briefe und andere Schriftstücke zu öffnen oder sie dem Empfänger vorzuenthalten.
Ist nicht das was ich suche, weil ich ja diese SMS geschrieben habe, und ich den anderen Namen nicht angebe.
MfG
Simon