Richard Rüfenacht: Statement / Teilbereich

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Hallo gary!

Heisst das, dass diese Geographie-Nummer nur in der Schweiz zählt, nicht aber in Deutschland? Ach vergesst es einfach... So wie es jetzt online ist, ist es korrekt...

Ja, dann dürfen bei dir auch in Deutschland wohnhafte Französer investieren.

Du hattest nach Rechschreibfehlern gefragt. Ich bezog mich auf:

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Regeln und Wörterverzeichnis
Entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung
Überarbeitete Fassung des amtlichen Regelwerks 2004
München und Mannheim – Februar 2006

§ 61 Ableitungen von geografischen Eigennamen auf -er schreibt man groß.
Beispiele: das Bad Krozinger Kurgebiet, die Berliner Bevölkerung, die MecklenburgerLandschaft,
die New Yorker Kunstszene, der Schweizer Käse, das St. Galler/Sankt Galler Kloster

1 Geltungsbereich der neuen Rechtschreibregelung
Das folgende amtliche Regelwerk, mit einem Regelteil und einem Wörterverzeichnis,
regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen
(Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz
hinsichtlich der Rechtschreibung hat. Darüber hinaus hat es zur Sicherung
einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die
sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten
(das heißt Firmen, speziell Druckereien, Verlage, Redaktionen – aber auch Privatpersonen).

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Du brauchst dich ja nicht daran halten.

Beste Grüsse
Richard