Sympathizer: GbR, Freelancer & Co.

Hallo,

ich haette da mal ein paar (steuer)rechtliche Fragen.
Mein Wissenstand diesbezueglich haelt sich sehr in Grenzen - ehrlich gesagt weiss ich gerade mal in welcher Steuerklasse ich bin.

Ich bin seit einigen Jahren fest in einer IT-Firma als Entwickler angestellt.
Nun hat sich fuer mich die Moeglichkeit ergeben, fuer ein andere, weitere Firma als externer Mitarbeiter zu arbeiten.
Warum moechte ich das: Zum einen, aus akuten finanziellen Gruenden (bzw. Engpaessen) und zum anderen, weil mir das Projekt sehr gefaellt. Ich wuerde im Monat auf ca. 40-50 Stunden kommen.

Nun habe ich gehoert, dass ich mich beim Finanzamt zB als Freelancer eintragen lassen, oder aber auch eine GbR gruenden koennte. Wo liegen hier jeweils die Vor- oder Nachteile?
Ist es so, dass ich, wenn ich weiterhin fest angestellt bin, zB keine weitere Krankenversicherung o.ae. bezahlen muss? Kommen also "nur" die Steuern auf die Einnahmen?

Mein Einnahmen wuerde sich pro Jahr um ca. 1/3 (brutto) erhoehen.

Es gibt doch mitterweile sicherlich Software, die einem so etwas berechnen kann. Wonach muss man da suchen?

Wie ihr seht, stehe ich derzeit noch vor einem Haufen Fragen(*) und waere daher sehr erfreut, wenn mir der ein oder andere ein paar Tips gegeben koennte.
Besten Dank.

Mit freundlichen Gruessen,
Sympathizer

* Ich weiss, es gibt Steuerberater ;) Ich habe dort auch naechste Woche einen Termin - nur ist ja nicht verkehrt mehrere Seiten zu hoeren.

  1. Nun habe ich gehoert, dass ich mich beim Finanzamt zB als Freelancer eintragen lassen, oder aber auch eine GbR gruenden koennte. Wo liegen hier jeweils die Vor- oder Nachteile?

    "Freelancer" ist ein denglisches Modewort, aber kein Begriff im deutschen Recht. Es gibt Selbstständige, Gewerbetreibende, freie Berufe, und wenn sich mehrere Personen davon zusammentun, dann haben sie (natürlich sofern sie keine andere Form wählen) eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Als Einzelner kannst du schlecht eine Gesellschaft werden - falls doch, solltest du dir überlegen, ob du bei Gelegenheit mal einen Psychologen aufsuchst ;)

    Die Anmeldung findet allerdings nicht beim Finanzamt statt, sondern beim Ordnungs- oder Gewerbeamt. Als einfacher Gewerbetreibender kostet das vielleicht 10 Minuten und 20 €, die regeln dann alles weitere (Kammereintrag, Berufsgenossenschaft und eben Finanzamt).

    Ob eine Gewerbeanmeldung für eine kurzzeitige, einmalige Sache bzw. für deinen Berufszweig (vielleicht bis du ja als freischaffender Künstler tätig) überhaupt erforderlich ist, oder du die Einnahmen einfach in der nächsten Steuererklärung aufführst, weiß ich nicht.

    Ist es so, dass ich, wenn ich weiterhin fest angestellt bin, zB keine weitere Krankenversicherung o.ae. bezahlen muss?

    Ich denke nicht. Frage die Krankenkasse.

    1. Hallo Gobo,

      Die Anmeldung findet allerdings nicht beim Finanzamt statt, sondern beim Ordnungs- oder Gewerbeamt. Als einfacher Gewerbetreibender kostet das vielleicht 10 Minuten und 20 €, die regeln dann alles weitere (Kammereintrag, Berufsgenossenschaft und eben Finanzamt).

      Und manchmal kostet das nicht mal die 20 €, sondern ist komplett kostenlos (wenn man auf die schriftlichen Dokumente verzichten kann).

      Allerdings sollte man auch beachten, dass man bei solch einem Gewerbe mit seinem Privatvermögen für alles haftet, was man macht - eine Haftpflichtversicherung ist hier eventuell sinnvoll. Und da diese (nicht wenig) Geld kostet, sollte man kurz vorher nachrechnen, ob sich das wirklich lohnt.

      Grüße

      Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

      --
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              linux-2.6.6/drivers/net/tokenring/ibmtr.c
      Selfcode: ie:{ fl:| br:> va:} ls:< fo:} rl:( n4:( ss:) de:> js:| ch:? sh:| mo:) zu:)
    2. Hallo zusammen,

      Freelancer ist im Deutschen weniger bekannt. In der Schweiz aber häufig anzutreffen.

      Soweit ich informiert bin, können Freelancer-Verträge (in CH) freier formuliert werden. Das bedeutet das Unternehmen die Freelancer einstellen, häufig günstiger fahren, als wenn diese sich mit Festanstellungsverträgen an die jeweilige Person binden müssten.

      Im Deutschen glaube ich gelesen zu haben, dass nicht für alle Branchen Freelancing möglich ist. Es ist glaube ich davon abhängig, ob es eine Dienstleistung oder Handwerk ist. Dort gibt es verschiedene Auflagen und Beschränkungen. Auch ich muss dich hier auf deine nächste IHK verweisen...

      Viele Grüsse

      gary

  2. Hi,

    erlaubt denn dein jetziger Arbeitsvertrag eine Nebenbeschäftigung? Und vorallem eine mit diesem Volumen. Du kommst dadurch evt. auf über 200 Arbeitsstunden pro Monat und als Hauptarbeitgeber hätte ich die Angst, dass du dadurch nicht genug Erholung hättest und deine Leistung für mich dadurch schlechter wäre. Das solltest du unbedingt vorher abklären sonst könnte es ein Kündigungsgrund werden.

    Unter Freelancer verstehst du "Freiberufler"?

    Steuermässig wären das dann in D entweder weitere Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit, wenn du bei dem anderen Projekt auf Lohnsteuerkarte arbeiten würdest oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wenn du auf Freiberufler oder Gewerbe (GbR etc) machst. Soweit ich mich erinnern kann.

    Ciao, Frnak

    1. Hallo Frnak,

      erlaubt denn dein jetziger Arbeitsvertrag eine Nebenbeschäftigung? [..]

      Die Frage habe ich in dem anderen Posting beantwortet.

      Unter Freelancer verstehst du "Freiberufler"?

      Ja.

      Steuermässig wären das dann in D entweder weitere Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit, wenn du bei dem anderen Projekt auf Lohnsteuerkarte arbeiten würdest oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wenn du auf Freiberufler oder Gewerbe (GbR etc) machst. Soweit ich mich erinnern kann.

      Ersteres hiesse, dass es ein "einfacher Nebenjob" waere?

      Danke.

      Mit freundlichen Gruessen,
      Sympathizer

      --
      "Was ist ist, was nicht ist ist moeglich"
  3. Moin!

    ich haette da mal ein paar (steuer)rechtliche Fragen.

    Ich bin seit einigen Jahren fest in einer IT-Firma als Entwickler angestellt.
    Nun hat sich fuer mich die Moeglichkeit ergeben, fuer ein andere, weitere Firma als externer Mitarbeiter zu arbeiten.

    Geht das denn mit deiner bisherigen Firma klar?

    Nun habe ich gehoert, dass ich mich beim Finanzamt zB als Freelancer eintragen lassen, oder aber auch eine GbR gruenden koennte. Wo liegen hier jeweils die Vor- oder Nachteile?

    Eine GbR ist, wie gesagt, eine Gesellschaft. In Ergänzung dazu muss man sagen, dass eine GbR bereits dann entsteht, wenn du mit ein paar Kumpels eine Grillhütte für eine Feier mietest und gemeinsam Getränke und Grillzeug beschaffst. Diese GbR ist dann allerdings nur von kurzer Dauer.

    Was meinst du mit der Eintragung beim Finanzamt „als Freelancer“: Die Anlage <irgendwas> für selbstständige Tätigkeiten oder das Anmelden eines Gewerbes? Um diese Frage und deine weiteren Fragen zu klären, bietet sich durchaus auch ein _kostenloses_ Beratungsgespräch mit deiner IHK an, die sind äußerst kompetent.

    Viele Grüße,
    Robert

    1. Hallo Robert,

      Geht das denn mit deiner bisherigen Firma klar?

      Das wird sich die Tage klaeren. Ich denke jedoch, dass mein Chef mir da keine Steine in den Weg legen wird. Zum einen, sind 10 Stunden mehr die Woche m.E. nicht so wild (zum. nicht in meinem Alter (26) und zum anderen bekommt meine Firma dadurch ja auch einen Mehrgewinn - nicht aus finanzieller, sondern aus technischer Sicht.

      Eine GbR ist, wie gesagt, eine Gesellschaft. [...]
      Was meinst du mit der Eintragung beim Finanzamt „als Freelancer“: Die Anlage <irgendwas> für selbstständige Tätigkeiten oder das Anmelden eines Gewerbes?

      Ich meint ein Gewerbe anzumelden.

      Um diese Frage und deine weiteren Fragen zu klären, bietet sich durchaus auch ein _kostenloses_ Beratungsgespräch mit deiner IHK an, die sind äußerst kompetent.

      Tatsaechlich? Das ist ja praktisch - danke fuer die Information.

      Mit freundlichen Gruessen,
      Sympathizer

      --
      "Was ist ist, was nicht ist ist moeglich"