Hi Gonzo,
Möchte ja nicht mosern und dir den Schwung rauben,
Ach iwo, die einzigen, die mir zum jetzigen Zeitpunkt den Schwung rauben könnten wären......hmmm.....KA.
aber dir ist doch bekannt, dass die Veröffentlichung von Texten die Erlaubnis des Autors bzw. Rechteverwerters erfordert.
Genau, der GEMA, einer der wichtigsten Punkte auf meiner ToDo Liste, wenn die Seite steht.
Da hilft es weder etwas, dass andere auch veröffentlichen (eher ein Grund, den bestehenden fünfhundertachtundneunzig Datenbanken nicht noch die fünfhundertneunundneunzigste hinzuzufügen),
Genau diese be........ fünfhundertachtundneunzig Datenbanken waren es, die mich zu diesem Projekt getrieben haben.
Mit "Millionen" von Songtexten animieren sie einen zum registrieren um am Ende festzustellen, das
es nichts weiter als eine be........ Linkliste ist. (Sorry für die Kraftausdrücke)
noch - und dies ist ein ganz besonders drolliges Argument, da es eine ziemliche Ignoranz dessen zeigt, wogegen du angehst, schließlich ist dieser Fall in §52a explizit und unmissverständlich geregelt-, dass die Texte irgendwo irgendwann für Bildungszwecke eingesetzt würden.
Da geb ich dir Recht, der Drollige Hinweis ist raus.
Grüße aus H im R,
Engin
