Der Martin: Laserdrucker vs. Gesundheit

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Tach,

Zur Konvektion gehört untrennbar der Auftrieb. Mithilfe dessen kann man auch Wärme abführen, es braucht halt nur eine passende Konstruktion. Zum Beispiel ein Fenster, durch das mehr Wärme entweicht, als durch es in den Raum eindringt.

_Die_ Konstruktion möchte ich sehen. ;-)
Ich habe ein kleines Dreieckfenster (ca. 60cm hoch) am Giebel direkt unter dem Dachfirst. Wenn ich das im Sommer bei 35° draußen aufmache, dann kommt da garantiert mehr Wärme von draußen rein, als durch die Konvektion von drinnen entweichen kann.

... Das heißt, dass man in den Morgenstunden, wenn die Heizung wieder richtig anfährt (das ist hier ab 6 Uhr der Fall), erstmal mehr Energie hineinstecken muss, um wieder eine akzeptable Temperatur[*] zu bekommen. Da könnte man ebensogut mit gleichbleibender Energie die Nacht durchheizen, ich bin überzeugt, das käme auf dasselbe heraus.
Eigentlich soll die Temperatur nicht unter 15 °C absinken.

Tut sie auch nicht - wenn die Zimmer abends nicht schon ausgekühlt sind, sinkt die Temperatur im Wohnzimmer vielleicht auf 19..20° ab, im Schlafzimmer noch zwei Grad darunter. Das ist "zumutbar", aber deutlich weniger, als ich gern hätte.

Und ja, man muss dann morgens auch Energie anfbringen, um die Temperatur wieder zu erhöhen. Wieviel dies ist, bzw. wieviel mehr als bei durchlaufender Heizung das ist, hängt auch von der Konstruktion und vom Zustand des Gebäudes ab.

Und da ich mit meiner Dachwohnung in einem Haus mit elf Wohnungen die ungünstigsten Bedingungen habe (drei Außenwände, große Dachfläche), trifft es mich halt heftiger als die übrigen Bewohner.

Das Problem hat ein Freund von mir in seiner Wohnung. Sowohl im Bad als auch im Schlafzimmer ist es bei ihm trotz voll aufgedrehter Heizung so kühl, dass sich Feuchtigkeit und mit der Zeit Schimmel an den Wänden bildet. Und der Vermieter ist stur, so nach dem Motto, "kann ich auch nicht ändern".
Das wäre aber grundsätzlich seine Pflicht. Wundert mich, dass nicht das Standardargument vom falschen Lüfen kommt.

Das kam schon - aber das war auch die einzige Reaktion des Vermieters. Mein Freund hat sogar wegen dieses Mangels und der Tatsache, dass sein Vermieter sich trotz mehrfacher Beschwerde nicht darum gekümmert hat, eigenmächtig die Miete um 15% gekürzt. Im November letzten Jahres haben sich die beiden vor dem Kadi gesehen. Ergebnis: Die Mietkürzung, die mein Freund vorgenommen hat, ist angesichts der Mängel rechtens, er darf auch weiterhin 15% Miete einbehalten, muss aber dafür selbst für die Beseitigung des Schimmels an den Wänden sorgen. Der Vermieter ist -abgesehen vom Geld- raus aus der Pflicht. Tolle Rechtssprechung ...

So long,
 Martin

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Gültig sind Frauen ab 16, wohlgeformt ab 160 Pfund.
  (Gunnar Bittersmann)