Cybaer: Klau eines CSS-Designs

Beitrag lesen

Hi,

  1. "Hello world" ist kein Programm.

Deine "fundierten" IT- & Paragraphenkenntnisse lassen vermuten: Du bist http://www.daufaq.de/title=Jurist? >;-)

Also für alle hier mitlesenden Juristen: Ein "Hello world" ist ein prototypisches Programm für den "ersten Schritt" in einer Programmiersprache. Einziger Zweck dieses Programms ist die Ausgabe von "Hello world" auf dem Bildschirm.

Beispiel für JavaScript:

document.write("Hello world");

  1. "Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden." Quelle § 69a UrHG

Uups. Na, vielleicht verklagt mich jetzt der Rechteinhaber des JS-"Hello world" wg. unerlaubter Verbreitung seines Werkes! Dann können wir es ja mal bis zum BGH durchexerzieren! ;->

Bis dahin halte ich mich aber an den von den zitierten Absatz in § 69a UrHG (übrigens: Absatz 3, nicht 2). Dort steht vor deinem Zitat nämlich noch: "Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind."

Man beachte: "individuelle Werke" & "eigenen geistigen Schöpfung"

Bei "Hello world" (wie bei vielen anderen z.B. in Foren als Tips gegebenen kleinen Codeschnippseln) wird die notwendige Schöpfungshöhe (also die Bedingung, bei der das Gericht von einer "geistigen Schöpfung" ausgeht) nicht erreicht werden - sofern es sich hier überhaupt um individuelle Werke handelt.

Der von dir zitierte Satz im UrhG meint etwas anderes! MS Word z.B. ist natürlich urheberrechtlich geschützt, auch wenn es qualitativ unter aller Sau ist, und ästhetisch eine Zumutung. >8->

Gruß, Cybaer

--
Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)