Außer Programmen gibt es noch eine Menge anderes, was ohne Schöpfungshöhe urheberrechtlichen Schutz genießt
Noten- und Kartenwerke, Fotos, ...
Fotos die Lichtbilder sind, richtig. Musik- und Kartenwerke haben die nötige Schöpfungshöhe, sonnst wären es keine Werke.
Das ist Haarspalterei die nichts ändert.
Natürlich ändert das nichts. Ich wollte dir damit nur sagen, daß das IMHO auch ein Programm ist.
Toll, ich sage etwas bestimmtes ist kein Programm und Du sagst, aber was anderes, was ein Programm ist, ist ein Programm.
Der Urheber ist hier der Programmierer des Compilers!
Aber nicht an dem (Nichts), was kompiliert wurde.
Und genau darum geht es in diesem Thread: Nicht jedes Programm genießt urheberechtlichen Schutz.
Weswegen man falschen Aussagen dazu warum eine Programm geschützt ist oder nicht geschützt ist, dennoch wiedersprechen kann.
Im zitierten Absatz steht beides drin, da wird es wohl auch auf beides ankommen. Das ist eine UND-Verknüpfung, keine ODER-Verknüpfung.
Das steht da nicht drin.
Meine Aussage war erst mal nur, daß es nicht auf die Schöpfungshöhe ankommt, was eindeutig im Gesetz steht.
Nein. Die Schöpfungshöhe als Begriff steht (mittlerweile) nicht mehr im UrhG. Die Richer verwenden aber noch den Begriff - vermutlich, weil er bekannt ist.
Was für ein Geniestreich. Erst mit dem Begriff kommen und dann darauf pochen, daß er nicht im Gesetz steht. Ich war so "gnädig", mich nicht an dem Begriff hochzuziehen, weil jeder, der weiß was gemeint ist, versteht was gemeint ist, wenn er will.
Begründen kannst Du das mit der Individualität und der "Geistigkeit".
Das was unter Schöpfungshöhe zu verstehen ist hängt nicht an der Individualität.
Ich versuche es noch mal kurz zu erklären.
Werke sind nur als persönliche (eigene) geistige Schöpfungen geschützt, wobei Schöpfungshöhe in dem Begriff Werk schon eingeschlossen ist. Auf Individualität kommt es nicht an, es könnten auch zwei Urheber unabhängig voneinander zwei identische Werke schaffen (oder so ähnliche Werke, daß man nicht mehr von Individualität sprechen würde).
Programme sind nicht als Werke eingestuft, bzw. müssen nicht als Werke eingestuft werden um Schutz zu genießen. Ein Programm ist in jeder Erscheinungsform (also auch als ausgedruckter Quellcode) geschützt, wenn es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers ist. Auf etwas, daß man als Schöpfungshöhe verstehen könnte kommt es nicht an und für Individualität gilt das Gleiche wie bei Werken.