Die Zweckbestimmung des UrhGs ist *nicht*, *jeden* Rotz zu schützen. Da sind wir uns wohl einig. Nicht einig, ob das auch für Programme gilt (egal ob hingerotzt, oder eine Schöpfungshöhe erreicht wurde).
Nicht jeden Rotz stimmt, was nicht heißt, keinen Rotz. Außer Programmen gibt es noch eine Menge anderes, was ohne Schöpfungshöhe urheberrechtlichen Schutz genießt (Programme haben darunter nur als einzige den gleichen Schutz wie Werke nach § 2).
Ein "leeres" EXE ist immer noch ein Programm - halt das "Grundgerüst" des Compilers, bzw. das, was das OS minimal benötigt.
Das ist Haarspalterei die nichts ändert. Was soll das Grundgerüst sein? Ich kenne Entwicklungsumgebungen, die, ohne das es sichtbar wird, Informationen (nicht Code) in den Quellcode einfügen. Sowas sind eben nur Informationen und kein Programmcode. Wenn jetzt ein Compiler beim kompilieren dem Quellcode Code hinzufügt um ihn ausführbar zu machen, kann das Hinzugefügte Programmcode sein aber es ist keine eigene geistige Schöpfung des Urhebers und ohnehin schon nicht Teil des (nicht vorhandenen) Programms. Wenn "man" durch das Kompilieren von nichts etwas schafft, das Code enthält ist das vielleicht ein Programm aber nicht das "Programm", welches man kompiliert hat. Nicht zuletzt ist so ein Programm, welches durch das Kompilieren von nichts geschaffen wurde, aber auch kein Programm was keinen Inhalt hat.
Man kann auch immer ein Programm schreiben, das mit jeder beliebigen Datei irgendetwas anfangen kann, wovon die beliebige Datei aber nicht zum Programm wird.
Es bleiben nach wie vor die Antwortmöglichkeiten: ...
Was wohl der Antwort, Faden verloren, entspricht.
Du: Es kommt auf die Schöpfungshöhe an.
Ich: Es kommt nicht auf die Schöpfungshöhe an.
Du: Nein. <Argumentation mit Individualität>.
Ich: Schöpfungshöhe != Individualität
Du: Weshalb vielleicht auf Individualität abgehoben wird.
Es kommt auf Schöpfungshöhe an, weil es auf Individualität ankommt, die keine Schöpfungshöhe ist oder so ähnlich, oder wie soll man das verstehen?
Du meinst, das UrhG legt fest, daß *jedes* Programm geschützt ist
Meine Aussage war erst mal nur, daß es nicht auf die Schöpfungshöhe ankommt, was eindeutig im Gesetz steht.
(wobei noch nicht geklärt ist, wann deiner Vorstellung nach ein Programm ein Programm ist)
Die Definition, alles ist ein Programm, worauf deine Aussagen hinlaufen, ist auch einfacher. Es gibt "Code" bei dem es mir schwer fällt zu sagen ob es ein Programm ist.
Bei
echo 'hello world'
oder
if (Schoepfungshoehe == 0) {
echo 'Ich bin auch ein Programm.';
} else {
echo 'Ich bin ein Programm.';
}
fällt es mir aber nicht schwer. Falls es unklar sein sollte, letzteres halte ich für bzw. ist ein Programm.
und ich meine, daß das UrhG nicht jedes Pogramm schützt, sondern nur schützenswerte (wobei im Einzelfall ein Gericht zu entscheiden hat, ob ein strittiges Programm schutzwürdig ist oder nicht).
Richtig, nur schützenswert anhand welchen Kriteriums? Natürlich ist nicht jedes Programm geschützt aber das Kriterium ist nicht das hohe der Schöpfungshöhe.
Es soll ein BGH-Urteil geben, nachdem völlig banale Programme nicht geschützt sind. Das Urteil kann ich nur nicht finden und auch nur einen Verweis darauf. Aber angenommen es gäbe so ein Urteil, es gibt ein breites Spektrum zwischen "nicht mehr banal" und "noch nicht die Schöpfungshöhe habend".