Texter mit x: Klau eines CSS-Designs

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Einziger Zweck dieses Programms ist die Ausgabe von "Hello world" auf dem Bildschirm.

Beispiel für JavaScript:

document.write("Hello world");

Ich weiß was mit "hello world" gemeint ist. Eine Ausgabe bzw. die Anweisung etwas auszugeben ist aber genau so wenig ein Programm, wie CSS oder HTML-Quelltext.

Selbst wenn es ein Computerprogramm wäre, wenn man den Befehl kennt mit dem man was ausgeben kann und weiß was man ausgeben will und das kombiniert, ist es damit persönlich geistig geschaffen.

Man beachte: "individuelle Werke" & "eigenen geistigen Schöpfung"

Nicht "&", schon eher individuelle Werke durch eigene Schöpfung. Es heißt:
"individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind"

Bei "Hello world" (wie bei vielen anderen z.B. in Foren als Tips gegebenen kleinen Codeschnippseln) wird die notwendige Schöpfungshöhe (also die Bedingung, bei der das Gericht von einer "geistigen Schöpfung" ausgeht) nicht erreicht werden - sofern es sich hier überhaupt um individuelle Werke handelt.

Schöpfungshöhe ist ein qualitatives Merkmal und damit auf Computerprogramme nicht anzuwenden.
Das kann auch kaum anders sein. Da Computerprogramme nicht in natürlicher Sprache geschrieben werden sondern nach formalen Regeln, könnte man ihnen sonst immer die sogenannte Schöpfungshöhe absprechen.
Die Schöpfungshöhe ist auch nicht gleichbedeutend damit, daß etwas eine persönliche geistige Schöpfung ist. Mein Beitrag ist eine persönliche geistige Schöpfung aber kein Werk.

Ich bin übrigens kein Jurist. Mein Hobby zwingt mich nur mehr oder weniger mich immer wieder mit Urheberrecht auseinanderzusetzen. Es kann durchaus falsch sein was ich schreibe, ich schätze die Wahrscheinlichkeit dafür nur für auf deutlich kleiner als 0,5.