Texter mir x: Klau eines CSS-Designs

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Du merkst, daß es hier möglicherweise eine Definitionsunsicherheit gibt?

Was "hello world" angeht nur insofern, als daß es im Gesetz keine Definition für "Programm" gibt und über "hello world" nicht höchstrichterlich entschieden wurde.
Wie heißt es so schön. "Ich kann Pornographie nicht definieren, aber ich weiss, wenn ich sie sehe."

Da das UrHG aber eine Zweckbestimmung hat, gehen meine Zweifel an meiner Einschätzung gegen Null.

Wie grenzt Du beispielsweise zwei php-Dateien voneinander ab die eine mit dem Inhalt:
hello world
die andere mit dem Inhalt:
<?php
echo 'hello world';
?>
? Beides sind einfach nur unbedingte Ausgaben.
Oder was wäre eine EXE, die keinen Ihnalt hat, ein Programm?

Vielleicht wird ja auch deswegen im UrhG explizit auch auf die Individualität abgehoben?

Du weißt noch welchen Weg die Diskussion genommen hat? Hast Du den Faden verloren, dich im Kreis gedreht oder willst Du mich in eine Position drängen, die ich nie vertreten habe? Ich sehe da keinen Diskussionsbedarf mehr.