Texter mit x: Klau eines CSS-Designs

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Ich würde wetten, das Gericht begründet den fehlenden Urheberrechtsschutz nicht mit dem Hinweis "das ist gar kein Programm",

Logisch, wenn über ein banales Programm verhandelt wird, wird über ein Programm verhandelt.

und auch nicht mit dem Wort "banal",

Wozu auch.

sondern sicherlich mit der fehlenden Schöpfungshöhe, resultierend aus mangelnder Individualität

Falls die mangelnde Individualität eines Werkes gemeint ist, was ich annehme: Sicherlich nicht, warum habe ich schon begründet. PS: Mangelnde Individualität eines Werkes, schließt Schöpfungshöhe nicht aus.

oder weil das Programm keine geistige Schöpfung ist. q.e.d.

Das könnte sein.