Nachdem ich mir den Gesetzestext, Kommentare und einen Aufsatz eines Juristen durchgelesen habe glaube ich stark, dass ich recht habe.
Quellen?
Mit dem TMG aber wurde das gelockert. Hier greift eben nicht mehr das "dauernde" onlinehalten der Seite sondern der wirkliche geschäftliche (bzw. geschäftsähnliche (Dienste die eigentlich gegen Entgeld angeboten werden)) Charakter.
Im Privatbereich ist das TMG in der Tat meist außen vor, hier befindest Du Dich im Anwendungsbereich des RStV, Infos dazu findest Du im verlinkten Artikel.
Siechfred
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Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.
Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.