Pipo: Netzwerkkarte ausgetauscht: Garantie futsch?

Hallo zusammen,

weiß einer wie das rechtlich aussieht, wenn ich einen anderen Fachbetrieb beauftragt habe, meine Netzwerkkarte auszutauschen; sind dann meine Garantieansprüche auf den restlichen PC erloschen?

Gruß Pipo

  1. Hallo zusammen,

    hi,

    weiß einer wie das rechtlich aussieht, wenn ich einen anderen Fachbetrieb beauftragt habe, meine Netzwerkkarte auszutauschen; sind dann meine Garantieansprüche auf den restlichen PC erloschen?

    Nein. Wenn Du den PC geöffnet hast (umd die Karte zu tauschen), erlischt lediglich Das Rückgaberecht für das es eine Frist von 14 Tagen gibt.

    Hotte

    1. Nein. Wenn Du den PC geöffnet hast (umd die Karte zu tauschen), erlischt lediglich Das Rückgaberecht für das es eine Frist von 14 Tagen gibt.

      wo hast du denn den schwachsinn her?

      a) es gibt kein recht auf rückgabe, umtausch oder sonstetwas (höchstens eine wandlung, die aber nur beim "versagen" während der durchsetzung von gewährleistungsansprüchen gerechtfertigt ist)
      b) im sinne des fernabsatzgesetzes gibt es ein widerrufsrecht, das hat mit garantie und gewährleistung rein garnichts zu tun

      1. Also mal langsam:

        Jede Hardware, was Du kaufst, kannst Du ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Vorausgesetzt, die Verpackung ist nicht geöffnet. Im Falle PC ist es das Gehäuse.

        Falls noch Fragen, schlag nach bei Otto. Für die habe ich einige Jahre Support gemacht.

        Hotte

        1. Jede Hardware, was Du kaufst, kannst Du ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Vorausgesetzt, die Verpackung ist nicht geöffnet. Im Falle PC ist es das Gehäuse.

          nein, du darfst die verpackung natürlich öffnen - wenn du etwas in "betrieb nimmst" bzw wie in diesem beispiel das gehäuse öffnest und den rechner umbaust, erklärst du quasi stillschweigend, dass du den vertrag annimmst

          1. Tachchen!

            Meine Güte ...

            Obwohl alle nur 1-2 Sätze schreiben, kaum ein Posting ohne Unsinn drin.
            Wollt ihr dem OP helfen oder ihn lächerlich machen (also neben euch)?

            Gruß

            Die schwarze Piste

            --
            ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
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            1. Wollt ihr dem OP helfen oder ihn lächerlich machen (also neben euch)?

              dem op wurde doch schon gehofen

              was soll noch kommen?

              garantie ist eine kulanzleistung des händlers oder herstellers - wenn der hersteller sagt du hast 25 jahre garantie, aber nur wenn du einen roten ford fährst - sonst sinds nur 15 jahre - dann musst du dich damit abfinden

              wenn der hersteller sagt, die garantie ist weg, wenn du den rechner öffnest, kannst du dich aufhängen - das ist halt so

              die gewährleistungsansprüchen können durch garantie lediglich erweitert, aber nicht gemindert werden - punkt

              1. Tachchen!

                [...]

                Kaum gibt man sich mehr Mühe, schon wird es ausführlicher und richtiger.

                Jetzt müssen wir - um dem OP wirklich geholfen zu haben - nur noch klären,
                ob er wirklich Garantie meinte oder vielleicht doch Gewährleistung.

                Und dann ggfs wie das mit Gewährleistungsansprüchen aussieht in seinem Fall.

                Gruß

                Die schwarze Piste

                --
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                1. Hello,

                  Jetzt müssen wir - um dem OP wirklich geholfen zu haben - nur noch klären,
                  ob er wirklich Garantie meinte oder vielleicht doch Gewährleistung.

                  Das fände ich auch fair. Dafür müsste er/sie sich aber nochmal melden.
                  Unabhängig davon könnten wir die Frage nach Gewährleistung trotz Änderungen am Gerät klären.

                  Und dann ggfs wie das mit Gewährleistungsansprüchen aussieht in seinem Fall.

                  Wenn es sich um die Beseitigung von Störungen handelt, und der Eingriff fachgerecht vorgenommen wurde, sollte die Gewährleistung nicht beschädigt werden. Dazu müsste es diverse Information im Intrnet geben.

                  War es dsem Erwerber aber zumutbar, die Beseitigung durch den Lieferanten vornehmen zu lassen (Abwägung von Schwere der Störung und möglichem Zeitverlust), dann hat der Lieferant eine reelle Chance, aus der Beweislast entlassen zu werden (im ersten halben Jahr). Aus der Gewährleistungspflicht ist er generell aber noch nicht.

                  Der Bestimmungsgemäße Gebrauch ist hier vermutlich das Stichwort.

                  Wenn ich in einem Notebook die Grafikkarte wechsele (und zwar per Vornschneider, Fräser und Lötkolben), dann werde ich garantiert (*g*) die Gewährleistungsansprüche verwirkt haben. Wenn ich das Gleiche bei einem normalen PC vornehme und zwar bestimmungsgemäß durch Austausch von Steckkarten, dann wird der Verkäufer keine Chance haben, es sei denn, ich habe eine FastPCI-Karte in einen AGP-Slot hineingewürgt, o.ä....

                  Ein harzliches Glückauf

                  Tom vom Berg

                  --
                  Nur selber lernen macht schlau
                  http://bergpost.annerschbarrich.de
                  1. Hallo,

                    Der Bestimmungsgemäße Gebrauch ist hier vermutlich das Stichwort.

                    Besonders im Fall des PC vermute ich ein "Modulares System", bei welchem
                    ich Komponenten ohne Garantieverlust austauschen (ggf. lassen) kann.

                    Nun mag das letztlich eher auf Gewährleistung denn auf Garantie zutreffen,
                    aber ob mich eine "normale" Garantie soweit einschränken dürfte, dass ich
                    den PC nicht mehr, wie m.E. üblich, "modular" nutzen könnte?

                    Treiberprobleme, Hardwareinkompabilitäten könnten allerdings bei eigenen
                    Zusammenstellungen etwas wahrscheinlicher werden.

                    Grüsse

                    Cyx23

                    1. Hallo Cyx23,

                      Nun mag das letztlich eher auf Gewährleistung denn auf Garantie zutreffen, aber ob mich eine "normale" Garantie soweit einschränken dürfte, dass ich den PC nicht mehr, wie m.E. üblich, "modular" nutzen könnte?

                      Ich denke schon, dass man das darf, wieso auch nicht? Davon, dass Leute im Rechner rumschrauben, geht auch eine ernstzunehmende Gefahr aus, dass sie etwas kaputt machen. Außerdem können sicher auch Probleme entstehen wie Überhitzung oder Überlastung des Netzteils.
                      Die Frage wäre dann eher, hat der Verkäufer die Garantie wirklich so eingeschränkt und wenn, hat er es deutlich genug getan.
                      Wenn da groß "5 Jahre Garantie" angeboten wurde oder so, dann nimmt man natürlich an, dass diese beim üblichen, zweckmäßigen Gebrauch gilt, aufschrauben und etwas verändern wäre bei PCs ein solcher Gebrauch. Eine Einschränkung in den untiefen irgend welcher AGB dürfte da kaum reichen.

                      Grüße

                      Daniel

                      1. Hallo,

                        Nun mag das letztlich eher auf Gewährleistung denn auf Garantie zutreffen, aber ob mich eine "normale" Garantie soweit einschränken dürfte, dass ich den PC nicht mehr, wie m.E. üblich, "modular" nutzen könnte?
                        Ich denke schon, dass man das darf, wieso auch nicht?

                        Bin kein Jurist, ich fände nach meinem Empfinden solch eine Einschränkung
                        erstmal unangemessen. Und irgendwann wäre das Prudukt PC seiner typischen
                        Merkmale -wie das der Erweiterbarkeit- beraubt.

                        Davon, dass Leute im Rechner rumschrauben, geht auch eine ernstzunehmende Gefahr aus, dass sie etwas kaputt machen.

                        Bei Garantie ist ja die leidige Beweislastumkehr sowieso schon gegeben.
                        Der Kunde muß doch wohl sowieso glaubhaft machen bzw. überprüfen lassen,
                        dass die Schadensursache vorher schon bestanden hat.

                        Grüsse

                        Cyx23

                        1. Hallo Cyx23,

                          Bin kein Jurist, ich fände nach meinem Empfinden solch eine Einschränkung erstmal unangemessen. Und irgendwann wäre das Prudukt PC seiner typischen Merkmale -wie das der Erweiterbarkeit- beraubt.

                          Klar, aber was ist ein PC? Du kannst auch ein Produkt namens "Office Box" Analog zu etwas namens "X Box" auf den Markt bringen, das ganz ähnlich aufgebaut ist, wie eine Spielekonsole, nur eben für Büroanwendungen. Von der Hardware her ist das dann vielleicht auch ein PC, aber Du verkaufst es eben als geschlossenes, einfaches System für unerfahrene Anwender.
                          Ich sehe da wirklich kein Problem, was daran nicht legitim sein sollte, warum es illegal sein sollte, sehe ich erst recht nicht.
                          Der einzige Punkt ist eben, dass eine solche Einschränkung dem Kunden klar kommuniziert werden muss, wenn sie nicht üblich ist und für PCs ist sie das eben nicht.

                          Bei Garantie ist ja die leidige Beweislastumkehr sowieso schon gegeben.

                          Mag etwas von der Regelung abhängen, aber üblich ist das nicht.
                          Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
                          Garantiert wird dafür, dass das Gerät seinen Zweck erfüllt, tut es das nicht mehr, wird es idR umgetauscht, egal wann der Fehler aufgetreten ist.
                          Das gilt natürlich nicht, wenn der Kunde das Gerät (gezielt) beschädigt hat, aber so klar ist das ja nicht immer zu erkennen und selbst wenn, benötigt man dazu Leute, die das überprüfen und man hat Ärger mit dem Kunden, was schlecht für's Geschäft ist.

                          Der Kunde muß doch wohl sowieso glaubhaft machen bzw. überprüfen lassen, dass die Schadensursache vorher schon bestanden hat.

                          Nein, das ist bei der Gewährleistung nach dem Ablauf der 6? Monate der Fall. Bei einer Garantie ist das typischerweise egal.
                          Das wäre ja auch meist viel zu aufwendig, das wirklich zu klären.

                          Grüße

                          Daniel

              2. Hi,

                garantie ist eine kulanzleistung des händlers oder herstellers

                ähm, ja. Gewährleistung jedoch nicht - die hat auch de jure stattzufinden, und zwar 24 Monate lang. Es ist eine *Pflicht* des Händlers oder Herstellers, je nachdem mit wem man den Vertrag geschlossen hat.

                wenn der hersteller sagt du hast 25 jahre garantie, aber nur wenn du einen roten ford fährst - sonst sinds nur 15 jahre - dann musst du dich damit abfinden

                Wenn ein Händler über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Garantien abgibt, dürfte dem in der Regel so sein, das ist richtig.

                wenn der hersteller sagt, die garantie ist weg, wenn du den rechner öffnest, kannst du dich aufhängen - das ist halt so

                Ähm, nein. Vielmehr sollte in dem Fall untersucht werden, ob der Hersteller (bzw. Händler) da nicht einen Betrugsversuch beging. Zumindest ist eine solche Klausel aber unwirksam, denn es gehört zur regulären Verwendung eines PCs, dessen Hardware zu ergänzen oder auszutauschen. Lediglich wenn dabei Beschädigungen stattfinden, verlischt die Gewährleistung, was ich insgesamt sehr vernünftig finde.

                die gewährleistungsansprüchen können durch garantie lediglich erweitert, aber nicht gemindert werden - punkt

                Eben.

                Cheatah

                --
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                X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
                1. Moin!

                  garantie ist eine kulanzleistung des händlers oder herstellers

                  ähm, ja. Gewährleistung jedoch nicht - die hat auch de jure stattzufinden, und zwar 24 Monate lang. Es ist eine *Pflicht* des Händlers oder Herstellers, je nachdem mit wem man den Vertrag geschlossen hat.

                  Gewährleistung ist aber nur die Sicherstellung, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs mängelfrei war. Das GESAMTE fragliche Produkt.

                  Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass das Produkt von Anfang an fehlerhaft war, wenn es einen Defekt zeigt. In den restlichen 18 Monaten muß der Kunde das dann beweisen.

                  Wenn also die Netzwerkkarte Bestandteil des Gesamtprodukts war, dann ist das Gesamtprodukt dem Händler zur Mängelbehebung zuzuleiten. War die Netzwerkkarte ein Einzelprodukt und defekt, wäre nur sie auszutauschen. Die Gewährleistung eines Rechnersystems bleibt aber auch dann erhalten, wenn man es eigenständig durch z.B. eine Netzwerkkarte ergänzt.

                  Für alle anderen Schadensfälle eines Produkts, wie z.B. "runtergefallen", "Wasserschaden", "Überspannung" etc., die NACH dem Kauf eingetreten sind, ist die Gewährleistung nicht zuständig.

                  wenn der hersteller sagt, die garantie ist weg, wenn du den rechner öffnest, kannst du dich aufhängen - das ist halt so

                  Ähm, nein. Vielmehr sollte in dem Fall untersucht werden, ob der Hersteller (bzw. Händler) da nicht einen Betrugsversuch beging. Zumindest ist eine solche Klausel aber unwirksam, denn es gehört zur regulären Verwendung eines PCs, dessen Hardware zu ergänzen oder auszutauschen. Lediglich wenn dabei Beschädigungen stattfinden, verlischt die Gewährleistung, was ich insgesamt sehr vernünftig finde.

                  GARANTIE vs. Gewährleistung - nicht verwechseln!

                  die gewährleistungsansprüchen können durch garantie lediglich erweitert, aber nicht gemindert werden - punkt

                  Eben.

                  Garantie und Gewährleistung haben miteinander nichts zu tun. Die Garantie muß ich bei demjenigen einfordern, der sie mir gibt. Die Gewährleistung fordere ich beim Verkäufer des Produkts ein.

                  Wenn mir also sowohl Garantie als auch Gewährleistung zusteht, die Garantie mir aber keine der Gewährleistung äquivalente Befriedigung meiner Ansprüche bietet, dann nehme ich eben die Gewährleistung beim Verkäufer in Anspruch, und nicht die Garantie.

                  - Sven Rautenberg

                  --
                  "Love your nation - respect the others."
      2. echo $begrüßung;

        b) im sinne des fernabsatzgesetzes gibt es [...]

        Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr. Das ist schon seit 2002 im BGB aufgegangen. Die entsprechenden Paragraphen haben seither auch einige Änderungen erfahren.

        echo "$verabschiedung $name";

  2. Hello,

    http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
    finde ich ganz interessant zu Deiner Frage.

    Ein harzliches Glückauf

    Tom vom Berg

    --
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    http://bergpost.annerschbarrich.de