Moin!
garantie ist eine kulanzleistung des händlers oder herstellers
ähm, ja. Gewährleistung jedoch nicht - die hat auch de jure stattzufinden, und zwar 24 Monate lang. Es ist eine *Pflicht* des Händlers oder Herstellers, je nachdem mit wem man den Vertrag geschlossen hat.
Gewährleistung ist aber nur die Sicherstellung, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs mängelfrei war. Das GESAMTE fragliche Produkt.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass das Produkt von Anfang an fehlerhaft war, wenn es einen Defekt zeigt. In den restlichen 18 Monaten muß der Kunde das dann beweisen.
Wenn also die Netzwerkkarte Bestandteil des Gesamtprodukts war, dann ist das Gesamtprodukt dem Händler zur Mängelbehebung zuzuleiten. War die Netzwerkkarte ein Einzelprodukt und defekt, wäre nur sie auszutauschen. Die Gewährleistung eines Rechnersystems bleibt aber auch dann erhalten, wenn man es eigenständig durch z.B. eine Netzwerkkarte ergänzt.
Für alle anderen Schadensfälle eines Produkts, wie z.B. "runtergefallen", "Wasserschaden", "Überspannung" etc., die NACH dem Kauf eingetreten sind, ist die Gewährleistung nicht zuständig.
wenn der hersteller sagt, die garantie ist weg, wenn du den rechner öffnest, kannst du dich aufhängen - das ist halt so
Ähm, nein. Vielmehr sollte in dem Fall untersucht werden, ob der Hersteller (bzw. Händler) da nicht einen Betrugsversuch beging. Zumindest ist eine solche Klausel aber unwirksam, denn es gehört zur regulären Verwendung eines PCs, dessen Hardware zu ergänzen oder auszutauschen. Lediglich wenn dabei Beschädigungen stattfinden, verlischt die Gewährleistung, was ich insgesamt sehr vernünftig finde.
GARANTIE vs. Gewährleistung - nicht verwechseln!
die gewährleistungsansprüchen können durch garantie lediglich erweitert, aber nicht gemindert werden - punkt
Eben.
Garantie und Gewährleistung haben miteinander nichts zu tun. Die Garantie muß ich bei demjenigen einfordern, der sie mir gibt. Die Gewährleistung fordere ich beim Verkäufer des Produkts ein.
Wenn mir also sowohl Garantie als auch Gewährleistung zusteht, die Garantie mir aber keine der Gewährleistung äquivalente Befriedigung meiner Ansprüche bietet, dann nehme ich eben die Gewährleistung beim Verkäufer in Anspruch, und nicht die Garantie.
- Sven Rautenberg
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