Hi,
garantie ist eine kulanzleistung des händlers oder herstellers
ähm, ja. Gewährleistung jedoch nicht - die hat auch de jure stattzufinden, und zwar 24 Monate lang. Es ist eine *Pflicht* des Händlers oder Herstellers, je nachdem mit wem man den Vertrag geschlossen hat.
wenn der hersteller sagt du hast 25 jahre garantie, aber nur wenn du einen roten ford fährst - sonst sinds nur 15 jahre - dann musst du dich damit abfinden
Wenn ein Händler über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Garantien abgibt, dürfte dem in der Regel so sein, das ist richtig.
wenn der hersteller sagt, die garantie ist weg, wenn du den rechner öffnest, kannst du dich aufhängen - das ist halt so
Ähm, nein. Vielmehr sollte in dem Fall untersucht werden, ob der Hersteller (bzw. Händler) da nicht einen Betrugsversuch beging. Zumindest ist eine solche Klausel aber unwirksam, denn es gehört zur regulären Verwendung eines PCs, dessen Hardware zu ergänzen oder auszutauschen. Lediglich wenn dabei Beschädigungen stattfinden, verlischt die Gewährleistung, was ich insgesamt sehr vernünftig finde.
die gewährleistungsansprüchen können durch garantie lediglich erweitert, aber nicht gemindert werden - punkt
Eben.
Cheatah
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