LX: Rechtsgültiger Vertrag

Beitrag lesen

Hi, Tanne!

Zuvor: Es gilt zwar die Vertragsfreiheit, allerdings kannst Du keine Vereinbarung mit Deinen Mitmietern treffen, die auch für den Vermieter von Belang ist, es sei denn, er unterschreibt den Vertrag ebenfalls.

Mietrecht: Grundsätzlich gilt bei mehreren Schuldnern innerhalb eines Vertrags die Gesamtschuldnerhaftung, d.h. auf Deinen konkreten Fall bezogen kann der Vermieter die gesamte Schuld von jeden einzelnen kassieren. Allerdings handelt es sich bei Beschädigungen nicht um Schulden aus dem Mietverhältnis, sondern um eine Schädigung des Vermietereigentums, die eine Schadenersatzpflicht des Verursachers nach sich zieht, womit wir beim Schadenersatzrecht wären.

Der Vermieter ist nicht berechtigt, von einem Mieter aufgrund eines bloßen Verdachts einen Schadenersatz zu verlangen.

Schadenersatz: Solche Schäden sind nämlich grundsätzlich vom Verursacher und nicht von den Mietern zu ersetzen. Wenn der Verursacher nicht bestimmt werden kann, muss der Vermieter im Zweifel eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben und so das Strafrecht (Sachbeschädigung) mit ins Boot holen.

Nebenbei sind solche Abnutzungen, die dem normalen Gebrauch entsprechen, kein Schaden im og. Sinne, sondern gehören zum Mietverhältnis. Schließlich ist das Mietobjekt in der Regel nicht komplett neu und mängelfrei. Das Beheben derartiger Schäden ist eine Modernisierung, für die unabhängig von eventuellen mietvertraglichen Klauseln der Vermieter aufzukommen hat.

IANAL, bitte nicht als Rechtsberatung auffassen. Wenn Du Sicherheit willst, geh' zum Anwalt!

Gruß, LX