Moin!
Vielleicht hat ja jemand hier Erfahrung mit meinem Anliegen.
Wenn ich zusammen mit ein paar Bekannten eine Ferienwohnung auf meinen Namen miete und dort dann drei Wochen lang mit denen wohne, dann bin ich natürlich auch hinterher für eventuelle Schäden verantwortlich.
Nun würde ich gerne einen Vertrag aufsetzen, in welchem sich alle Teilnehmer erstens dazu bereit erklären, durch sie selbst entstandene Schäden selber zu bezahlen und dass bei Schäden, deren Versucher nicht festgestellt werden kann, alle zu gleichen Teilen den Schaden begleichen.Wisst ihr, ob es dafür vielleicht Vertragsvorlagen gibt und was man dabei beachten muss? Muss man das ganze zwingend von einem Rechtsanwalt machen lassen, oder bzw. sind solche Verträge nur unter schwierigen (für einen Normalo nicht herstellbaren) Bedingungen rechtsgültig?
Verträge sind im Prinzip eine recht einfache Sache. Ein Vertrag wird geschlossen, wenn die zwei (oder eben mehr) beteiligten Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, den Vertragsinhalt zu wollen. Diese Willenserklärung kann durchaus mündlich geschehen, oder sogar implizit durch entsprechendes Handeln - du praktizierst sowas tagtäglich im Supermarkt an der Kasse: Waren aufs Band legen und am Ende Geld zahlen schließt den Kaufvertrag, du mußt nicht mal sagen "Ich will das kaufen", und der Verkäufer nicht "Ok, ich verkaufe das".
Aus Gründen der Beweissicherheit ist es natürlich ratsam, komplexere Dinge als den Einkauf schriftlich festzuhalten - samt Unterschrift aller, die sich an den Vertrag gebunden fühlen (sollen).
Ein schriftlicher Vertrag benötigt keinerlei Voraussetzungen oder hochgestochenen juristischen Formulierungen. Im Gegenteil, der Laie sollte auf irgendwo aufgeschnappte juristische Fachbegriffe lieber verzichten, da die Juristensprache für viele Begriffe eigentümliche Bedeutungen mit teilweise für den Laien überraschendem Inhalt hat. Also lieber einen schlichten Vertrag in normaler Laiensprache machen, der in wenigen Worten festhält, was speziell geregelt werden soll. In diesem Fall halt die Haftungsfrage für die Mietung der Ferienwohnung.
Sollten dabei Aspekte übersehen worden sein, ist das nicht gravierend schlimm. Erstens kommt es darauf ja sowieso nur an, wenn der Haftungsfall eingetreten ist, zweitens kann man sich im Lichte des gefaßten Vertrags über diese nachträgliche Lücke auch immer noch einigen, drittens wäre im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung der im Laien-Deutsch gefaßte Vertrag halt hinsichtlich der Lücke so auszulegen, wie man diesen Aspekt als Laie vermutlich vorher geregelt hätte, hätte man dran gedacht, und zu guter letzt gibts auch noch das Bürgerliche Gesetzbuch, welches für eigentlich alle Vertragsarten sozusagen Default-Vorgaben bereithält, von denen man in einem explizit geschlossenen Vertrag in Details oder insgesamt aber im Prinzip beliebig abweichen darf - für die nicht explizit geregelten Lücken gilt dann halt BGB-Default.
Ein Vertrag muß deshalb auch nicht endlose Seiten lang sein. Wenn die zu regelnden Punkte auf eine halbe A4-Seite passen, dann ist das eher gut, als schlecht.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."