rapsody(no logged): Arzt ist der Meinung man sei nicht Krank

Hallo,

ungewöhnliches Thema aber ich frage doch lieber hier bei meinen Freunden :D
<Geschichte><fiktiv>

So, mir ging es gestern und heute sehr schlecht, hatte "sprühwurst" und mir war total übel und musste mich desöffteren entleeren.
Ich rief heute Morgen direkt bei meinem Hausarzt an... der hat Urlaub wie 3 andere Ärzte auch. Beim letzten Arzt bekam ich einen Termin um 17:30h weil er viele Patienten abfangen muss.

So, durch meinen schlechten Zustand war ich nicht Arbeiten... jetzt meint der Arzt "es sei alles nicht so schlimm" und er wollte mir -rückwirkend zumindest für heute- keine AUB austellen. Was kann man tun?
Kann ich eine AUB rückwirkend verlangen? Der Arzt kann doch garnicht beeurteilen wie schlecht es mir ging wenn er mich erst so spät behandelt hat denn jetzt geht es mir wieder besser.

</Geschichte></fiktiv>

  1. Mahlzeit rapsody(no logged),

    So, durch meinen schlechten Zustand war ich nicht Arbeiten... jetzt meint der Arzt "es sei alles nicht so schlimm" und er wollte mir -rückwirkend zumindest für heute- keine AUB austellen. Was kann man tun?

    Eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einholen. Klingt zwar aufwändig, aber so im ersten Moment fällt mir auch nichts Besseres ein ...

    Kann ich eine AUB rückwirkend verlangen? Der Arzt kann doch garnicht beeurteilen wie schlecht es mir ging wenn er mich erst so spät behandelt hat denn jetzt geht es mir wieder besser.

    Dann hast Du ihm Deinen Zustand wohl nicht eindrücklich genug geschildert?

    <Geschichte><fiktiv>
    [...]
    </Geschichte></fiktiv>

    Übrigens: Dein FBML ist nicht valide - Du darfst Elemente nicht derart verschachteln ... ;-)

    MfG,
    EKKi

    --
    sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
    1. <Geschichte><fiktiv>
      [...]
      </Geschichte></fiktiv>

      Übrigens: Dein FBML ist nicht valide - Du darfst Elemente nicht derart verschachteln ... ;-)

      "XML Parsing Error: Opening and ending tag mismatch: Geschichte line 4 and fiktiv." ;)

  2. Hallöchen,

    ungewöhnliches Thema aber ich frage doch lieber hier bei meinen Freunden :D

    *bauchpinsel*

    So, mir ging es gestern und heute sehr schlecht, hatte "sprühwurst"

    Hey, *DEN* Ausdruck kannte ich auch noch nicht. Dünnpfiff, Flitzkacke, flotter Otto, alles schon gehört. Aber das ... ;-)

    und mir war total übel und musste mich desöffteren entleeren.
    Ich rief heute Morgen direkt bei meinem Hausarzt an... der hat Urlaub wie 3 andere Ärzte auch. Beim letzten Arzt bekam ich einen Termin um 17:30h weil er viele Patienten abfangen muss.

    Tja, wenn einige Ärzte Urlaub haben, muss man (leider) damit rechnen, dass die verbleibenden überlastet sind.

    So, durch meinen schlechten Zustand war ich nicht Arbeiten... jetzt meint der Arzt "es sei alles nicht so schlimm" und er wollte mir -rückwirkend zumindest für heute- keine AUB austellen. Was kann man tun?

    So wie ich es sehe: Nichts.

    Kann ich eine AUB rückwirkend verlangen? Der Arzt kann doch garnicht beeurteilen wie schlecht es mir ging wenn er mich erst so spät behandelt hat denn jetzt geht es mir wieder besser.

    Ja, solche Fälle kenne ich auch. Aber genau dafür ist doch die Regelung gut, dass man erst am dritten Krankheitstag eine Arbeitsunlustbescheinigung vorlegen muss. Gerade für solche Fälle (mal einen Tag Durchfall oder "den Magen verrenkt", starke Kopfschmerzen, Zahnarzttermin mit nachfolgendem technischem K.O.) bietet sich diese Regelung doch an.
    Erst wenn solche ein- bis zweitägigen Krankmeldungen sich häufen, wird der Arbeitgeber wahrscheinlich argwöhnisch.

    Gute Besserung (natürlich nur fiktiv),
     Martin

    --
    Zwei Kumpels sitzen vor dem Computer. "Welche Suchmaschine beutzt du eigentlich meistens?" - "Prima Vera." - "Hmm, kenn' ich gar nicht." Dann geht die Tür auf: "Schatz ich habe deine Sonnenbrille wiedergefunden!" - "Prima, Vera!"
    1. Hey Martin,

      habe nochwas für dich: *Feuchter Windabgang* :P
      Ok, aber gillt die Regel bei jedem Arbeitgeber?
      Also meiner will die AUB ab dem ersten Tag sonst kann man gehen..... gibts gesetzliche Regelungen?

      1. Hi,

        Ok, aber gillt die Regel bei jedem Arbeitgeber?

        Nein.

        Also meiner will die AUB ab dem ersten Tag sonst kann man gehen..... gibts gesetzliche Regelungen?

        Nicht AM aber FUER den ersten Tag. (spaetestens am dritten Tag nach dem ersten Krankgemeldeten Tag) Das hatte ich noch nie anders. Ich kenne auch niemanden, der einfach mal ein bis zwei Tage wegbleiben kann.

        Diese Regelung gilt, wie die meisten gesetzlichen Regelungen, fuer den Fall, dass es keine betriebliche oder tarifliche Vereinbarung gibt. (Deshalb sind sie eigentlich auch herrlich sinnfrei) Bleibt nur nen Tag Urlaub nehmen, oder nen anderen Arzt aufsuchen.

        --
        Trau Dich!
         
        1. Hi,

          Also meiner will die AUB ab dem ersten Tag sonst kann man gehen..... gibts gesetzliche Regelungen?
          Nicht AM aber FUER den ersten Tag. (spaetestens am dritten Tag nach dem ersten Krankgemeldeten Tag) Das hatte ich noch nie anders. Ich kenne auch niemanden, der einfach mal ein bis zwei Tage wegbleiben kann.

          Dann kennst du mich nicht. ;-)
          Da wo ich früher gearbeitet habe brauchte man erst ab dem 3. Krankheits-Tag ein ärztliches Attest.

          Mittlerweile ist es für mich noch leichter, weil ich inzwischen Student bin.

          mfG,
          steckl

          1. Hallo,

            Ich kenne auch niemanden, der einfach mal ein bis zwei Tage wegbleiben kann.
            Dann kennst du mich nicht. ;-)
            Da wo ich früher gearbeitet habe brauchte man erst ab dem 3. Krankheits-Tag ein ärztliches Attest.

            war bei meinem früheren Arbeitgeber auch so, und ist bei meinem jetzigen auch so. Mag sein, dass das ab und zu ausgenutzt wird, aber insgesamt scheint es gut zu funktionieren.

            Mittlerweile ist es für mich noch leichter, weil ich inzwischen Student bin.

            ;-)

            So long,
             Martin

            --
            Das einzige Problem beim Nichtstun: Man weiß nie, wann man damit fertig ist.
            1. Hallo,

              Ich kenne auch niemanden, der einfach mal ein bis zwei Tage wegbleiben kann.
              Dann kennst du mich nicht. ;-)
              Da wo ich früher gearbeitet habe brauchte man erst ab dem 3. Krankheits-Tag ein ärztliches Attest.

              war bei meinem früheren Arbeitgeber auch so, und ist bei meinem jetzigen auch so. Mag sein, dass das ab und zu ausgenutzt wird, aber insgesamt scheint es gut zu funktionieren.

              Interessant. Egal wo ich mal gearbetet habe: es war nie so. Ob beim Baumarkt Regale einraeumen, beim Zivildienst, Praktikum, Webagentur, Citypost, oder hier, bei meinem momentanen AG. Die Regel kenne ich zwar auch, aber war so langsam wirklich der Meinung dass es sowas nicht gibt. Schliesslich muss man es nur anders in den Vertrag schreiben. Warum sollte ein AG also das Risiko eingehen, dass mal jemand nen Tag blau macht?

              Bei uns wuerd man sich wahrscheinlich eher die Hand abnagen, als soetwas zu unterschreiben. Hier wird man, wenn man Pech hat, gekuendigt, wenn man 3 x zu spaet kommt. (ja, auch 5 Minuten weil irgendwo ne Baustelle oder nen Unfall war, reichen da voellig aus) Ich hab mir schon oefters was anhoeren muessen weil ich gelegentlich 5-=20 Minuten zu spaet komme. (ich brauche von 15 minuten bis zu einer stunde fuer meinen Arbeitsweg. Selbst wenn ich jeden Tag zur gleichen Zeit losfahre habe ich ein recht grosses Zeitfenster in dem ich hier auftauche. Mal 15 Minuten zu frueh, mal 15 zu spaet. Waer ja kein Ding, wenn ich die 15 Minuten zu frueh auch in meinen Stundenzettel eintragen duerfte) Zum Glueck bin ich aber Gehaltsempfaenger und in ner Abteilung wo man nicht gleich seinen Hut nehmen darf. Ausserdem bekommen sie fuer die paar Kroeten kaum wen der meine Arbeit macht. Waer ich Lohnempfaenger und muesste ne Zeitkarte stempeln, saehe das noch bloeder aus, weil die Stechuhren am Arbeitsplatz sind. (Vorher kannte ich das so, dass die Uhren am Eingang beim Pfoertner sind) Sogar die Supervisor der Arbeiter muessen ihre Zeiten stempeln.

              Darf man fragen, was man so arbeitet, um solch freizuegiuge Regelungen geniessen zu duerfen?

              --
              Trau Dich!
               
              1. Hi,

                Darf man fragen, was man so arbeitet, um solch freizuegiuge Regelungen geniessen zu duerfen?

                Ich war Azubi in einer Tochterfirma einer amerikanischen AG, die aber mittlerweile wieder an eine japanische Firma verkauft wurde.
                Dort gab es für das gesamte Personal die gleiche Regelung.

                Und das Problem mit dem Pünktlichen Arbeitsanfang hatte ich dort auch nicht, da es dort Gleitzeit gab.
                Das mit der Gleitzeit ist mir auch ziemlich wichtig, dass es das bei einem zukünftigen Arbeitgeber wieder gibt.

                mfG,
                steckl

                1. Nabend!

                  Ich war Azubi in einer Tochterfirma einer amerikanischen AG, die aber mittlerweile wieder an eine japanische Firma verkauft wurde.
                  Dort gab es für das gesamte Personal die gleiche Regelung.

                  Und das Problem mit dem Pünktlichen Arbeitsanfang hatte ich dort auch nicht, da es dort Gleitzeit gab.
                  Das mit der Gleitzeit ist mir auch ziemlich wichtig, dass es das bei einem zukünftigen Arbeitgeber wieder gibt.

                  Bei mir ists direkt ein amerikanisches Unternehmen... Irgendwas mach ich immer falsch und arbeite im falschen Unternehmen. Hier werd ich zwar, im Gegensatz zu meinem alten Arbeitgeber, von meinem Supervisor gelobt bekomme aber nix dafuer. Neulich hat jemand, den ich kenne (und der sicherlich nicht die kompetenteste Person der Welt ist) noch in der Probezeit ne Gehaltserhoehung bekommen... Wo gibts denn sowas? Da will ich auch arbeiten.

                  --
                  Trau Dich!
                   
              2. Hi,

                Hier wird man, wenn man Pech hat, gekuendigt, wenn man 3 x zu spaet kommt.

                das kann bei mir schon deshalb nicht passieren, weil ich Gleitzeit habe und der Betrieb nicht einmal eine feste Kernzeit vorgibt. Einzige Bedingung ist, dass ich pro Tag mindestens 50% der Regelarbeitszeit anwesend bin.

                Waer ich Lohnempfaenger und muesste ne Zeitkarte stempeln, saehe das noch bloeder aus, weil die Stechuhren am Arbeitsplatz sind.

                Das ist aber üblich. Allerdings weist der Betriebsrat bei uns die Mitarbeiter auch regelmäßig darauf hin, dass mittags der Weg vom Arbeitsplatz zur Kantine und zurück als Arbeitszeit gilt, ergo erst unmittelbar vor dem Kantineneingang "Pause" gestempelt wird, und beim Rückweg entsprechend. Das ist versicherungstechnisch interessant, falls einem auf dem Weg zur Kantine was passiert: Hat man vorher "Pause" gestempelt, ist das ein Unfall in der Freizeit, und man steht dumm da.

                Darf man fragen, was man so arbeitet, um solch freizuegiuge Regelungen geniessen zu duerfen?

                Früher war ich Softwareentwickler für industrielle Steuerungen, die letzten acht Jahre habe ich in einem Prüflabor für EMV gearbeitet. Jeweils als Ingenieur im Angestellten-Verhältnis.

                So long,
                 Martin

                --
                You say, it cannot be love if it isn't for ever.
                But let me tell you: Sometimes, a single scene can be more to remember than the whole play.
                1. Hallo.

                  Das ist aber üblich. Allerdings weist der Betriebsrat bei uns die Mitarbeiter auch regelmäßig darauf hin, dass mittags der Weg vom Arbeitsplatz zur Kantine und zurück als Arbeitszeit gilt, ergo erst unmittelbar vor dem Kantineneingang "Pause" gestempelt wird, und beim Rückweg entsprechend. Das ist versicherungstechnisch interessant, falls einem auf dem Weg zur Kantine was passiert: Hat man vorher "Pause" gestempelt, ist das ein Unfall in der Freizeit, und man steht dumm da.

                  Das stimmt so nicht. Der Versicherungsschutz gilt ja auch, bevor du morgens ein- und nachdem du abends ausgestempelt hast, Stichwort Wegeversicherung. Grundsätzlich ist also der direkte Weg zur Kantine oder zu einem anderen Ort der Nahrungsaufnahme unabhängig von der Stechuhr versichert. Allerdings gilt das nur, sofern man in dieser Pause nur seinen Grundbedürfnissen nachkommt und nicht etwa einkaufen geht. Ausnahmen hiervon sieht der Gesetzgeber wiederum für bestimmte besonders schutzwürdige Situationen vor, etwa das Abholen des Kindes vom Kindergarten. Unabhängig davon endet der Versicherungsschutz beim Verlassen des öffentlichen Raumes, also beim Betreten einer Imbissbude oder beim Befahren des zu Restaurant gehörigen Parkplatzes.
                  MfG, at

              3. Yerf!

                Darf man fragen, was man so arbeitet, um solch freizuegiuge Regelungen geniessen zu duerfen?

                In einer Firma die an bestimmte Tarifverträge gebunden ist... (soweit ich weiß gibts diese Regelung vor allem dort)

                Gruß,

                Harlequin

                --
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                1. Hi Harlequin,

                  Darf man fragen, was man so arbeitet, um solch freizuegiuge Regelungen geniessen zu duerfen?
                  In einer Firma die an bestimmte Tarifverträge gebunden ist... (soweit ich weiß gibts diese Regelung vor allem dort)

                  Das glaube ich nicht. Z.B. bei einem großen Autohersteller in Deutschland muss man jeden Kranktag nachweisen und bei Mehrfachaufkommen in gewissen Zeiträumen auch noch mit Mitarbeitergesprächen garnieren [1]. Die arbeiten nach Tarif.
                  Ich arbeite als Consultant in einer Firma ohne Tarif mit Gleitzeit und muss auch erst ab dem 3. Tag einen Krankennachweis bringen. Es klappt super und ich glaube, dass die Produktivität dadurch steigt. Zuviele Vorschriften belasten das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, meiner Meinung nach. Ich z.B. arbeite gern für meinen Arbeitgeber und habe Lust viel Leistung zu erbringen. Wenn ich ständig angeraunzt würde, weil ich mal 5 Minuten zu spät erscheine, oder einen Tag mich schlecht gefühlt habe, hätte ich irgendwann keinen Bock mehr, da ich mich ja die restliche Zeit ins Zeug lege.
                  Nur noch als Zusatz: Bei allen drei bisherigen Arbeitgebern galten dieselben Regeln, ohne dass die Arbeitgeber sich an Tarife halten mussten.

                  ciao
                  romy

                  [1] Hörensagen, aber aus einer m.E. guten Quelle.

                  1. Yerf!

                    Das glaube ich nicht. Z.B. bei einem großen Autohersteller in Deutschland muss man jeden Kranktag nachweisen und bei Mehrfachaufkommen in gewissen Zeiträumen auch noch mit Mitarbeitergesprächen garnieren [1]. Die arbeiten nach Tarif.

                    Kann natürlich sein, dass sich da in den letzten Jahren etwas geändert hat, mein letzter Arbeitgeber mit Tarifvertrag liegt auch schon etwas länger zurück. Aber damals war diese Regelung eigentlich üblich.

                    Nur noch als Zusatz: Bei allen drei bisherigen Arbeitgebern galten dieselben Regeln, ohne dass die Arbeitgeber sich an Tarife halten mussten.

                    Klar, dass diese Regelung auch ohne Tarifvertrag getroffen werden kann. Ist bei mir momentan auch so.

                    Gruß,

                    Harlequin

                    --
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                  2. Hi Ingrid,

                    Das glaube ich nicht. Z.B. bei einem großen Autohersteller in Deutschland muss man jeden Krankentag nachweisen und bei Mehrfachaufkommen in gewissen Zeiträumen auch noch mit Mitarbeitergesprächen garnieren [1]. Die arbeiten nach Tarif.

                    [1] Hörensagen, aber aus einer m.E. guten Quelle.

                    Mittlerweile für mich zumindest bewiesen, habe gerade in der Zeitschrift Harvard Business Manager eine Artikel gelesen, der dieses Verhalten bei großen Automobilherstellern beschreibt und untermauert.

                    ciao
                    romy

              4. Hallo.

                Hier wird man, wenn man Pech hat, gekuendigt, wenn man 3 x zu spaet kommt. (ja, auch 5 Minuten weil irgendwo ne Baustelle oder nen Unfall war, reichen da voellig aus)

                Und wenn man noch viel mehr Pech hat, hat eine solche Kündigung sogar Bestand vor Gericht. Aber so viel Pech ist höchst selten und bei vielen Tätigkeiten fast völlig ausgeschlossen, da dort die Arbeitsabläufe durch die Unpünktlichkeit nicht in einem die Kündigung rechtfertigenden Maße gestört werden.
                Interessanterweise sind es insbesondere Callcenter, die ihre Mitarbeiter derart unter Druck setzen, obwohl gerade dort Motivation so wichtig und Pünktlichkeit so verhältnismäßig unwichtig ist. Allerdings ist dort eben auch der Zusammenhalt der Mitarbeiter meist sehr gering und der Kenntnisstand in arbeitsrechlichen Belangen erschreckend niedrig.
                MfG, at

                1. Hiho!

                  Und wenn man noch viel mehr Pech hat, hat eine solche Kündigung sogar Bestand vor Gericht. Aber so viel Pech ist höchst selten und bei vielen Tätigkeiten fast völlig ausgeschlossen, da dort die Arbeitsabläufe durch die Unpünktlichkeit nicht in einem die Kündigung rechtfertigenden Maße gestört werden.

                  Bei mir muesste man sich einigen. In der Halle gibts da keine Zweifel. Ausserdem: wen scherts? Wer gekuendigt werden soll, wird auch gekuendigt.

                  --
                  Trau Dich!
                   
                  1. Hallo.

                    Bei mir muesste man sich einigen.

                    Das muss man eigenltich nie. Entweder der Betriebsablauf ist gestört oder eben nicht. Im Zweifelsfall befindet darüber ein Richter. Der kann und wird zwar eine gütliche Einigung anstreben, aber von einem Zwang zur Einigung kann da keine Rede sein.

                    In der Halle gibts da keine Zweifel.

                    Das kann ich natürlich nicht beurteilen. Es würde mich aber auch nicht wundern, wenn ein Richter zu einer gegenteiligen Ansicht käme.

                    Ausserdem: wen scherts? Wer gekuendigt werden soll, wird auch gekuendigt.

                    Es ging ja um die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Kündigung. Denn wer gekündigt wird, verliert noch lange nicht seinen Arbeitsplatz.
                    MfG, at

                    1. Hi!

                      Es ging ja um die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Kündigung. Denn wer gekündigt wird, verliert noch lange nicht seinen Arbeitsplatz.

                      Doch klar. Wenn was rechtlich wackelig ist wirds halt fest gemacht (is doch wurscht wie). Und wenn die betroffene Person selbst kuendigt. Das waere noch ne harmlose Variante.

                      --
                      Trau Dich!
                       
                      1. Hallo.

                        Es ging ja um die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Kündigung. Denn wer gekündigt wird, verliert noch lange nicht seinen Arbeitsplatz.
                        Doch klar.

                        Nein.

                        Wenn was rechtlich wackelig ist wirds halt fest gemacht (is doch wurscht wie). Und wenn die betroffene Person selbst kuendigt. Das waere noch ne harmlose Variante.

                        Je größer das Unternehmen ist, desto unwahrscheinlicher sind solche Handlungsweisen. In vernünftigen Unternehmen mit ebensolchen Personalverantwortlichen hat nämlich niemand Zeit für solche Spielchen und man empfindet dort die Rücknahme einer Kündigung vor Gericht nicht als persönliche Niederlage, sondern als Klärung eines strittigen Sachverhaltes. Alles andere kostet unnötig Zeit und Mühe. Außerdem scheuen die meisten Unternehmen davor zurück, sich vor Gericht mit Rechthaberei und Rachefeldzügen einen schlechten Ruf zu erarbeiten, weil man ja irgendwann einmal in einer wichtigen Angelegenheit dort auftauchen könnte. Gleiches gilt im Übrigen im Unternehmen selbst, weil ein Rauswurf prinzipiell bedeutet, dass ein Personalverantwortlicher mit dem Einstellen des Arbeitnehmers oder seiner Führung einen Fehler gemacht hat, für dessen Vermeidung er eigentlich die Verantwortung getragen hat. Stattdessen wegen des eigenen Fehlers dem guten Geld des Unternehmmens nun auch noch schlechtes hinterherzuwerfen, kommt eine Etage höher eher selten gut an.
                        MfG, at

                        1. Hi,

                          Je größer das Unternehmen ist, desto unwahrscheinlicher sind solche Handlungsweisen. In vernünftigen Unternehmen mit ebensolchen Personalverantwortlichen hat nämlich niemand Zeit für solche Spielchen und man empfindet dort die Rücknahme einer Kündigung vor Gericht nicht als persönliche Niederlage, sondern als Klärung eines strittigen Sachverhaltes. Alles andere kostet unnötig Zeit und Mühe. Außerdem scheuen die meisten Unternehmen davor zurück, sich vor Gericht mit Rechthaberei und Rachefeldzügen einen schlechten Ruf zu erarbeiten, weil man ja irgendwann einmal in einer wichtigen Angelegenheit dort auftauchen könnte. Gleiches gilt im Übrigen im Unternehmen selbst, weil ein Rauswurf prinzipiell bedeutet, dass ein Personalverantwortlicher mit dem Einstellen des Arbeitnehmers oder seiner Führung einen Fehler gemacht hat, für dessen Vermeidung er eigentlich die Verantwortung getragen hat. Stattdessen wegen des eigenen Fehlers dem guten Geld des Unternehmmens nun auch noch schlechtes hinterherzuwerfen, kommt eine Etage höher eher selten gut an.

                          Das klingt sogar logisch. Ich dacht immer, ich arbeite in einem *ziemlich* grossen Unternehmen... Hab ich mich wohl getaeuscht. Du scheinst es ja besser zu wissen.

                          --
                          Trau Dich!
                           
          2. Hallo.

            Mittlerweile ist es für mich noch leichter, weil ich inzwischen Student bin.

            Wenn du wissen willst, wie leicht es Studenten in diesem Zusammenhang haben, empfehle ich dir, dich einfach mal ohne vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitbescheinigung von einer Pflichtveranstaltung, Prüfung oder einem Abgabetermin fernzuhalten.
            MfG, at

            1. Hi,

              Wenn du wissen willst, wie leicht es Studenten in diesem Zusammenhang haben, empfehle ich dir, dich einfach mal ohne vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitbescheinigung von einer Pflichtveranstaltung, Prüfung oder einem Abgabetermin fernzuhalten.

              Da hast du recht. Aber sowas hatte ich in den ersten beiden Semestern bis jetzt eigentlich noch nicht.
              Das einzige Fach, wo Anwesenheitspflicht war, war Englisch und da musste man nur 75% der Vorlesungen besucht haben um zur Prüfung zugelassen zu werden.
              Wenn man bei einer Klausur angemeldet ist und dann doch nicht antritt zählt es nicht als Fehlversuch, falls es der Erstversuch ist.
              Wenn es nicht mehr der Erstversuch ist benötigt man allerdings was vom Arzt (oder sogar Amtsarzt, das weiß ich nicht genau), damit die Prüfung nicht als erneuter Fehlversuch gewertet wird. Aber das war bei mir bis jetzt noch nie der Fall, weil ich zum Glück alles beim ersten Versuch geschafft habe.

              mfG,
              steckl

              1. Hallo,

                Das einzige Fach, wo Anwesenheitspflicht war, war Englisch und da musste man nur 75% der Vorlesungen besucht haben um zur Prüfung zugelassen zu werden.

                bei mir gab es im Studium gar keine Anwesenheitspflicht in den Vorlesungen, allerdings haben die Profs "ihre Pappenheimer" nach einiger Zeit doch etwas gekannt. Wenn man also durch häufiges Fehlen auffiel, durfte man auch im Ernstfall nicht damit rechnen, dass der Prof seinen Ermessensspielraum zugunsten des Studenten nutzen würde.
                Anwesenheitspflicht -oder besser, Teilnahmepflicht- gab es bei uns nur für die Laborübungen, die zu einigen Vorlesungen gehörten und die auch Voraussetzung waren, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

                Wenn man bei einer Klausur angemeldet ist und dann doch nicht antritt zählt es nicht als Fehlversuch, falls es der Erstversuch ist.

                Oh. Das ist aber eine sehr studentenfreundliche Regelung, habe ich bisher noch nicht gehört.

                Wenn es nicht mehr der Erstversuch ist benötigt man allerdings was vom Arzt (oder sogar Amtsarzt, das weiß ich nicht genau), damit die Prüfung nicht als erneuter Fehlversuch gewertet wird. Aber das war bei mir bis jetzt noch nie der Fall, weil ich zum Glück alles beim ersten Versuch geschafft habe.

                Als ich einmal gegen Semesterende (kurz vor den Prüfungen) eine Grippe bekam, war das der einzige Fall, dass ich den Arzt gebeten habe, mir *irgendwas* zu verschreiben, was mich kurzfristig wieder auf die Beine bringt, auch auf die Gefahr hin, dass ich zwei Wochen später richtig flachliege. Normalerweise stehe ich eher auf dem Standpunkt: Lass das körpereigene Immunsystem ruhig allein damit klarkommen. Aber durch die Nicht-Teilnahme an den Prüfungen hätte ich praktisch das Semester verschenkt.

                So long,
                 Martin

                --
                Die Zeit, die man zur Fertigstellung eines Projekts wirklich braucht, ist immer mindestens doppelt so lang wie geplant.
                Wurde dieser Umstand bei der Planung bereits berücksichtigt, gilt das Prinzip der Rekursion.
                1. Hallo.

                  bei mir gab es im Studium gar keine Anwesenheitspflicht in den Vorlesungen, allerdings haben die Profs "ihre Pappenheimer" nach einiger Zeit doch etwas gekannt. Wenn man also durch häufiges Fehlen auffiel, durfte man auch im Ernstfall nicht damit rechnen, dass der Prof seinen Ermessensspielraum zugunsten des Studenten nutzen würde.

                  Das ist eine gängige und meines Erachtens die beste Verfahrensweise.

                  Anwesenheitspflicht -oder besser, Teilnahmepflicht- gab es bei uns nur für die Laborübungen, die zu einigen Vorlesungen gehörten und die auch Voraussetzung waren, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

                  Ich kenne so etwas auch aus dem Labor oder dem Studio. Da wurde mit wertvollen Geräten oder gefährlichen Substanzen gearbeitet, sodass man die Einführung nicht nur empfehlen wollte, sondern dazu verpflichtet hat. Ich persönlich halte das für nachvollziehbar und angemessen.

                  Als ich einmal gegen Semesterende (kurz vor den Prüfungen) eine Grippe bekam, war das der einzige Fall, dass ich den Arzt gebeten habe, mir *irgendwas* zu verschreiben, was mich kurzfristig wieder auf die Beine bringt, auch auf die Gefahr hin, dass ich zwei Wochen später richtig flachliege. Normalerweise stehe ich eher auf dem Standpunkt: Lass das körpereigene Immunsystem ruhig allein damit klarkommen. Aber durch die Nicht-Teilnahme an den Prüfungen hätte ich praktisch das Semester verschenkt.

                  Nur wie es Professor Murphy so will, leidet die Konzentration eben doch unter der Erkrankung, führt zu schlechten Noten, und mit genau denen wollte man sich eigentlich irgendwo bewerben.
                  MfG, at

                  1. Hi!

                    Das ist eine gängige und meines Erachtens die beste Verfahrensweise.

                    Fast. Ich kenne jemanden, der hatte einen Kommolitonen, der bei sowas grundsaetzlich zu spaet gekommen ist, den Prof nochmal extra begruesst hat und sich dann stoerenderweise einen Platz gesucht hat. der konnte eigentlich immer wegbleiben wann er wollte, denn im Hinterkopf wusste irgendwie jeder, dass er da war.

                    --
                    Trau Dich!
                     
                    1. Hallo.

                      Fast. Ich kenne jemanden, der hatte einen Kommolitonen, der bei sowas grundsaetzlich zu spaet gekommen ist, den Prof nochmal extra begruesst hat und sich dann stoerenderweise einen Platz gesucht hat. der konnte eigentlich immer wegbleiben wann er wollte, denn im Hinterkopf wusste irgendwie jeder, dass er da war.

                      Wie sich sein Verhalten letztlich ausgewirkt hat, ist dennoch ungewiss. -- Und was macht dein Studienkollege im Schubladenschrank?
                      MfG, at

        2. Hallo.

          Ich kenne auch niemanden, der einfach mal ein bis zwei Tage wegbleiben kann.

          Solche Arbeitgeber kenne ich zuhauf. In einem grundsätzlich guten Arbeitsverhältnis wird dies auch kaum ausgenutzt. Und generell gilt insbesondere in den letzten Jahren, dass Arbeitnehmer zu selten und zu spät krank zuhause bleiben. Die Folgen für sie selbst durch verschleppte Krankheiten oder Unfälle infolge herabgesetzter Konzentrationsfähigkeit sowie für die Kollegen durch Ansteckungen oder erhöhte Unfallgefahr infolge verminderter Verlässlichkeit in bestimmten Situationen der Zusammenarbeit sind im Einzelfall kaum absehbar, aber statistisch erwiesen. Außerdem kann ein Arbeitgeber im Fall einer frühzeitigen Krankmeldung Abhilfe etwa durch Änderungen der Schichtpläne oder das Buchen von Zeitarbeitskräften schaffen, während ein kranker Mitarbeiter häufig für Mehrarbeit der Kollegen sorgt.

          Diese Regelung gilt, wie die meisten gesetzlichen Regelungen, fuer den Fall, dass es keine betriebliche oder tarifliche Vereinbarung gibt. (Deshalb sind sie eigentlich auch herrlich sinnfrei) Bleibt nur nen Tag Urlaub nehmen, oder nen anderen Arzt aufsuchen.

          Und genau dieser Unsinn bleit allen Beteiligten so erspart.
          Bei einem meiner letzten Arbeitgeber gab es nicht einmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag. So galten im Zweifelsfall immer die gesetzlichen beziehungsweise tariflichen Bestimmungen.
          MfG, at

  3. Tachchen!

    <Geschichte><fiktiv>
    </Geschichte></fiktiv>

    Also spontan fallen mir zwei Lösungen ein, die jeweils ein glaubwürdiges
    Auftreten erfordern werden.

    1. Du gehst zum Amtsarzt, erklärst ihm deine Lage und hoffst, dass er
    dir was schreibt, obwohl er dafür nur bedingt zuständig ist.
    Aber die Jungs stehen für eine gewisse Restglaubwürdigkeit und ich weiß,
    dass sie auch so Sachen schreiben wie: "Kam zu mir und erzählte folgende
    Geschichte, die mir glaubwürdig erscheint ..."

    2. Einfacher sollte es normalerweise sein, wenn du ASAP deinem Arbeitgeber
    genau die Geschichte erzählst und mal davon ausgehst, dass du dich bislang
    so benommen hast, dass man sie dir abnehmen kann.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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