Sven Rautenberg: Haftungsfrage bei Transport

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Moin!

Fragen:

  1. Stimmt es, dass die BHV einen solchen Transportschaden an Fremdgut abdeckt?

Haftpflichtversicherungen sind dazu da, Haftungsansprüche Dritter zu befriedigen. Sofern als Firma DEF bei Firma ABC einen Schaden geltend macht, ist erstmal die BHV am Start.

  1. Wer haftet im Schadensfall (insbesondere: Kann A in Haftung genommen werden)?

Im Schadensfall haftet der Verursacher.

A kann selbstverständlich in Haftung genommen werden, wenn er durch sein Verhalten den Schaden verursacht oder ihn grob fahrlässig in Kauf genommen hat.

Die vermutlich nur gerichtlich klärbare Frage wäre, ob grobe oder auch leichte Fahrlässigkeit schon eine Haftung A's gegenüber dem Arbeitgeber und damit Regresspflichtigkeit gegenüber der BHV auslöst. Ebenso muß ungeklärt bleiben, ob eine bestehende private Haftpflichtversicherung des A den Schaden reguliert.

- Sven Rautenberg

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