Hall Sven!
Danke für deine Auskunft. Aber ich bin mir unsicher; ich habe diverses anderes mittlerweile gelesen:
Haftpflichtversicherungen sind dazu da, Haftungsansprüche Dritter zu befriedigen. Sofern als Firma DEF bei Firma ABC einen Schaden geltend macht, ist erstmal die BHV am Start.
Also, http://www.sparkasse-freiburg.de/dba41a5b84090ecd/index.htm (und ähnliche Links) sagt doch (vergleiche Punkt Ausnahmen), dass folgendes nicht abgedeckt ist:
- (...) geliehene Gegenstände/besonderer Verwahrungsvertrag (ist eine Beistellung geliehen/verwahrt?)
- (...) Schäden, die durch Nutzung eines KFZ entstanden sind (ist ein KFZ Unfall und der daraus folgende Güterschaden kausal ableitbar aus der Nutzung eines KFZ?)
off topic 3) Schäden durch Verlust (heißt das, wenn das Transportgut gestohlen wird, wird nicht gehaftet?)
- Wer haftet im Schadensfall (insbesondere: Kann A in Haftung genommen werden)?
Im Schadensfall haftet der Verursacher.
A kann selbstverständlich in Haftung genommen werden, wenn er durch sein Verhalten den Schaden verursacht oder ihn grob fahrlässig in Kauf genommen hat.
Thema Fahrlässigkeit: Auch hier sagt obiger Link, dass Fahrlässigkeit (leicht und grob) mit in der Versicherung enthalten ist. Somit kann man doch nur bei Vorsatz aus dem Schutz fallen, oder?
Aber natürlich gehe ich davon aus, dass A bei dem Unfall (zumindest eine Teil-) Schuld hat, jedoch nicht Vorsatz zu unterstellen ist...
Auch interessiert mich, ob A tatsächlich haftet, denn er handelt ja im Auftrag des C; denn sonst würde ja z.B. ein Postbote, der einen hohen Wert im Auftrag der Post transportiert, persönlich dafür haftbar sein - ich gehe zumindest von einer Teilhaftung von C aus, bin aber auch hier unsicher...
(...) ob eine bestehende private Haftpflichtversicherung des A den Schaden reguliert.
Ich hatte A keine solche Versicherung zugebilligt, aber es wäre in der Tat hochinteressant, ob eine solche Versicherung des A letztendlich den Schaden übernehmen würde...
Ich hoffe weiterhin auf Eure Hilfe,
gummiBAER