Sven Rautenberg: Haftungsfrage bei Transport

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Moin!

Genau darum dreht sich ja eigentlich die Frage: Ist dieser Vorgang durch die BHV der _A_B_C versichert?

Hängt von dem Umfang des versicherten Risikos ab. Wie immer.

Oder besteht ein Privatrisiko für A?

Hängt von den Umständen ab.

Auch für C stellt sich die Frage, ob er im Falle des nichteintretens der BHV haftbar ist (über das Firmenkapital der _A_B_C...).

C und die Firma ABC sind zwei Paar Schuhe. C ist erstmal Privatperson - und nur eventuell persönlich voll haftender Gesellschafter, wenn ABC diese Rechtsform hat. Andernfalls wäre ABC eine eigenständige juristische Person, dementsprechend wäre auch die Haftung nicht direkt an die Gesellschafter oder einen speziellen von denen weitergereicht.

Allerdings: Ich bin kein Anwalt, alle Aussagen sind Spekulation, und die Beschreibung der gefragten Situation ist sowieso sehr dünn, so dass definitive Aussagen sowieso nicht möglich sind.

Ich sehe es nur so: Firma DEF gibt Firma ABC einen Gegenstand von Wert, und der geht bei Firma ABC kaputt und kann nicht im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Also haftet Firma ABC für den Schaden.

Ob innerhalb von Firma ABC der Schaden von dessen Haftpflichtversicherung oder irgendeinem Mitarbeiter zu tragen ist, interessiert Firma DEF nicht.

Wer innerhalb von ABC den Schaden trägt, hängt von den Umständen ab. Hat Mitarbeiter A den Gegenstand vorsätzlich zerstört, haftet er voll (und wird Schwierigkeiten haben, für diese Aktion seinerseits seine Haftpflichtversicherung zur Schadenübernahme zu bewegen). Ist der Gegenstand durch einen fahrlässige Aktion beschädigt worden, dürfte der Mitarbeiter gegenüber der Firma nicht haften, weil es das Risiko der Firma ist, nur die Mitarbeiter mit riskanten Aufgaben zu betrauen, die verantwortungsbewußt damit umgehen. Chef C dürfte privat in keiner Situation haften.

Ist der Gegenstand durch die Schuld eines Dritten beschädigt worden, haftet dieser gegenüber der Firma ABC, die wiederum gegenüber der Firma DEF haftet. Da bei Unfällen die Schuldfrage fast nie komplett einem Verkehrsteilnehmer zugewiesen wird, wird auf diese Weise wohl nur ein Teilbetrag des Schadens am Gegenstand durch den Dritten bzw. dessen Kfz-Haftpflicht getragen. Die Restschuld ist dann also wieder Haftung der Firma ABC.

Haftet die Firma, so ist zu prüfen, ob das Haftungsrisiko durch die Versicherung gedeckt ist. Wenn nein, haftet die Firma mit dem Betriebsvermögen. Ist die Firma eine Personengesellschaft mit persönlich voll haftendem Gesellschafter, so haftet Chef C auch mit seinem Privatvermögen, sofern er für diesen Fall keine entsprechende Haftpflichtversicherung hat.

- Sven Rautenberg

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