Rolf: ein irgendwie unklares Verhältnis

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heißen die wie ein Vogel?

IMHO nicht ...

Was rät man den zitternden HomePagebetreibern nun?

  • auf blauen Dunst 800,- Euros zu überweisen
    Nein!

würde ich auch so sehen ...

Ein Betroffenen hat vom Verlag den Nachweis des Urheberrechtes verlangt.
Darauf hat der Verlag nicht etwa, wie erbeten, eine Kopie und das Erscheinungsdatum des Originals zugeschickt, sondern lediglich eine Eidesstattliche Erklärung eines eigenen Angestellten übermittelt, mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Original um eine ältere Version handeln würde. Natürlich nicht ohne alle Drohungen nochmals zu wiederholen.
Damit sollte sich zumindestens _sein_ Problem erledigt haben, oder ... ?

Denkt man sich das mal umgekehrt wäre es ja absurd, wenn zB. der
Online-Anbiert sich gegenüber dem Komponisten rausreden könnte mit:
"hat mir ein anderer Komponist gegeben und gesagt es wäre von ihm".

moooment,
von "gegeben" kann gar keine Rede sein, es wurde ordentlich gekauft!
Du machst ja in einem Musikladen auch nicht bei jeder CD einen Aufriss,
und lässt Dir nachweisen, dass die Scheibe nicht schwarzgebrannt wurde.
Insofern sollte IMHO bei einem Kauf auch ein gewisser Vertrauensschutz vorliegen!(?)

mbG Rolf