ein irgendwie unklares Verhältnis
Rolf
- recht
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Hallo,
bei mir im Bekanntenkreis ist folgender Fall aufgetreten:
Eine Grafikerin erstellt, nach eigenen Aussagen, Stadtplanausschnitte, die sich zwar an vorghandenes Material anlehnen ober keine Kopieen sondern Eigenschöpfungen sind. Diese Grafiken verkauft sie an HomePagebetreiber, nachdem sie auch noch deren Logo in das Bild eingearbeitet hat. Das war 200-2001 geschehen.
Jetzt, sieben Jahre später, kommt ein Verlag auf die Idee, bei den HomePagebetreibern Schadenersatz wegen entgangener Lizenzgebühren einzutreiben. Das Original kann der Verlag nicht mehr vorweisen, sendet jedoch eine "Eidesstattliche Erklärung" eines Angestellten, dass die Grafiken einer älteren Version ihres Onlineangebotes entspechen würden. Die angegebene URL leitet den Bowser jedoch nur auf das aktuelle Angebot des Verlages.
Abschliessend droht der Verlag, dass er bei fehlendem Zahlungseingang, den Vorgang ohne weitere Korespondenz seinen Anwälten übergeben würde.
Preisfrage:
Was rät man den zitternden HomePagebetreibern nun?
Und nun noch diese Frage:
Wenn man etwas regulär gegen Rechnung kauft, was, wie sich im Nachhinein erweist, auf geistigem Diebstahl basiert. Wer haftet dann wem gegenüber? Ist der geistige Eigentümer besser beraten, wenn er jeden Käufer einzeln abzockt, oder muss er sich doch an den eigentlichen Täter halten?
mbG Rolf
Eine Grafikerin erstellt, nach eigenen Aussagen, Stadtplanausschnitte, die sich zwar an vorghandenes Material anlehnen ober keine Kopieen sondern Eigenschöpfungen sind. Diese Grafiken verkauft sie an HomePagebetreiber,
Stadtpläne haben es so an sich, dass sie sich im Grundmuster ähneln. Was da nun Eigenschöpfung und was Kopie ist, denn das ist der Dreh- und Angelpunkt bei deiner Frage, klärt das Gericht, nicht dieses Forum.
Jetzt, sieben Jahre später, kommt ein Verlag auf die Idee, bei den HomePagebetreibern Schadenersatz wegen entgangener Lizenzgebühren einzutreiben. Das Original kann der Verlag nicht mehr vorweisen, sendet
Dann ist der Standpunkt des Verlages wackelig. Aber was wackelt, muss nicht unbedingt umkippen.
Was rät man den zitternden HomePagebetreibern nun?
- auf blauen Dunst 800,- Euros zu überweisen
- unter Protest auf die anwaltliche Forderung warten
- den Vorgang seinem stromgetriebenen Reisswolf zu übergeben
Weder noch, sofort zum Anwalt. Und die Grafikerin sollte tunlichst selbst noch schneller einen Anwalt aufzusuchen, damit sie ihren ehemaligen Kunden Rat erteilen kann.
Wenn man etwas regulär gegen Rechnung kauft, was, wie sich im Nachhinein erweist, auf geistigem Diebstahl basiert. Wer haftet dann wem gegenüber?
Auf jeden Fall derjenige, der ursprünglich das Urheberrecht verletzt hat. Wie mit denjenigen zu handhaben ist, die unwissentlich in die Sache reingestolpert sind, klärt das Gericht, getreu dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Es wird aber kaum daraus hinauslaufen, dass jemand, der unwissentlich etwas "verbrochen" hat, genauso bestraft wird, wie jemand, der es wider besseren Wissens getan hat. Auch dafür sind Gerichte da, um dem Einzelfall angemessene Strafen zu verteilen (oder darauf zu verzichten).
Ist der geistige Eigentümer besser beraten, wenn er jeden Käufer einzeln abzockt
Deine Eltern haben dir offenbar nicht beigebracht, dass man mit fremdem Eigentum, auch geistigem, nicht einfach umspringen kann wie man lustig ist. Wenn der Eigentümer von den widerrechtlichen Nutzern eine Entschädigung verlangt, dann ist das erstmal keine Abzocke, sondern sein gutes Recht.
Hi there,
Deine Eltern haben dir offenbar nicht beigebracht, dass man mit fremdem Eigentum, auch geistigem, nicht einfach umspringen kann wie man lustig ist. Wenn der Eigentümer von den widerrechtlichen Nutzern eine Entschädigung verlangt, dann ist das erstmal keine Abzocke, sondern sein gutes Recht.
Deine moralische Entrüstung kannst Du Dir ebenso sparen wie Mutmaßungen über die Erziehungsmethoden seiner Eltern. Wenn ein Verlag nach sieben Jahren draufkommt, daß jemand eine Graphik, auf der ein Urheberrecht des Verlages besteht (ohne das allerdings nachweisen zu können), ungerechtfertigterweise verwendet haben könnte, noch die Chuzpe beszitzt, nicht nur ein Entfernen der Graphik sondern eine Entschädigung von 800 Euro zu verlangen, dann *ist* das Abzocke...
Ist der geistige Eigentümer besser beraten, wenn er jeden Käufer einzeln abzockt
Deine Eltern haben dir offenbar nicht beigebracht, dass man mit fremdem Eigentum, auch geistigem, nicht einfach umspringen kann wie man lustig ist. Wenn der Eigentümer von den widerrechtlichen Nutzern eine Entschädigung verlangt, dann ist das erstmal keine Abzocke, sondern sein gutes Recht.
Deine moralische Entrüstung kannst Du Dir ebenso sparen wie Mutmaßungen über die Erziehungsmethoden seiner Eltern. Wenn ein Verlag nach sieben Jahren draufkommt, daß jemand eine Graphik, auf der ein Urheberrecht des Verlages besteht (ohne das allerdings nachweisen zu können), ungerechtfertigterweise verwendet haben könnte, noch die Chuzpe beszitzt, nicht nur ein Entfernen der Graphik sondern eine Entschädigung von 800 Euro zu verlangen, dann *ist* das Abzocke...
a) Die Frage war allgemein gestellt ("der geistige Eigentümer", nicht "dieser Verlag").
b) Die Antwort war allgemein gegeben ("erstmal").
c) Ich finde es amüsant, dass du bei jedem geistigen Eigentümer hellseherische Fähigkeiten annimmst. Wie stellst du dir das vor? Ein Schmerz in der Herzgegend, sobald sich jemand an seiner Arbeit vergreift? Und woher weiß er dann auch noch, wer genau wann und wo was gemacht hat?
d) Immerhin gestehst du dem Eigentümer wenigstens seine Rechte zu und findest es nur unverschämt, dass er für seine Arbeit Geld verlangt.
Hellihello Gonzo,
a) Die Frage war allgemein gestellt ("der geistige Eigentümer", nicht "dieser Verlag").
b) Die Antwort war allgemein gegeben ("erstmal").
c) Ich finde es amüsant, dass du bei jedem geistigen Eigentümer hellseherische Fähigkeiten annimmst. Wie stellst du dir das vor? Ein Schmerz in der Herzgegend, sobald sich jemand an seiner Arbeit vergreift? Und woher weiß er dann auch noch, wer genau wann und wo was gemacht hat?
d) Immerhin gestehst du dem Eigentümer wenigstens seine Rechte zu und findest es nur unverschämt, dass er für seine Arbeit Geld verlangt.
Auch wenn du so grundsätzlich Recht zu haben scheints, weils logisch klingt: im Hinblick auf bereits geschehen Abmahnwellen (ich rede ggf. von zig(!) Tausend) und zwar planmäßig und vom Verlag allem Anschein nach gesteuert, relativiert sich das natürlich.
Dank und Gruß,
a) Die Frage war allgemein gestellt ("der geistige Eigentümer", nicht "dieser Verlag").
b) Die Antwort war allgemein gegeben ("erstmal").
Auch wenn du so grundsätzlich Recht zu haben scheints, weils logisch klingt: im Hinblick auf bereits geschehen Abmahnwellen (ich rede ggf. von zig(!) Tausend) und zwar planmäßig und vom Verlag allem Anschein nach gesteuert, relativiert sich das natürlich.
Nochmal: Die Antwort war allgemein.
Und was dein spezielles Beispiel angeht:
Wenn zig Tausend Leute Grafiken widerrechtlich nutzen, dann führt das halt auch zu zig Tausend Verfahren, die der Urheber, wer auch sonst, anstrengt. Was erwartest du denn, dass der Urheber sich mit einem Dutzend zufrieden gibt und die restlichen Tausend gewähren lässt? Dann ist mit Sicherheit (und zu recht) das Gejammer groß, dass die Missetäter ungleich behandelt würden.
Überaus fragwürdig ist bei sowas lediglich die Höhe der Anwaltsgebühren bzw. die ganze Konstruktion Abmahnung überhaupt. "Handeln ohne Auftrag" und fast keine Möglichkeit der Gegenwehr, und das in einem Land, in der jedes Versand- oder Haustürgeschäft ohne weiteres widerrufen werden kann. Da liegt die eigentliche Sauerei - aber nicht in der Anklage des Rechtsbruches.
Hi there,
Und was dein spezielles Beispiel angeht:
Wenn zig Tausend Leute Grafiken widerrechtlich nutzen, dann führt das halt auch zu zig Tausend Verfahren, die der Urheber, wer auch sonst, anstrengt.
Nein, dann führt das, zumindest in zivilisierten Ländern zu einer Gesetzesänderung. Nur in Ländern, in denen der Gesetzgeber den Lockungen der Lobbyisten und Interessenvertretungen erliegt, findet man nichts dabei, zig-Tausende für so einen Blödsinn zu kriminalisieren.
Überaus fragwürdig ist bei sowas lediglich die Höhe der Anwaltsgebühren bzw. die ganze Konstruktion Abmahnung überhaupt. "Handeln ohne Auftrag" und fast keine Möglichkeit der Gegenwehr, und das in einem Land, in der jedes Versand- oder Haustürgeschäft ohne weiteres widerrufen werden kann. Da liegt die eigentliche Sauerei - aber nicht in der Anklage des Rechtsbruches.
Darum ging es ja, eben um Abzocke, nicht um Kritik am Rechtsstaat...
Wenn zig Tausend Leute Grafiken widerrechtlich nutzen, dann führt das halt auch zu zig Tausend Verfahren, die der Urheber, wer auch sonst, anstrengt.
findet man nichts dabei, zig-Tausende für so einen Blödsinn zu kriminalisieren.
Überaus fragwürdig ist bei sowas lediglich die Höhe der Anwaltsgebühren bzw. die ganze Konstruktion Abmahnung überhaupt.
Da liegt die eigentliche Sauerei - aber nicht in der Anklage des Rechtsbruches.
Darum ging es ja, eben um Abzocke, nicht um Kritik am Rechtsstaat...
Erst soll es Blödsinn sein, die Urheberrechtsverletzung als solche zu ahnden, d.h. das Recht durchzusetzen, und ein paar Zeilen tiefer behauptest du, das hätte doch nichts mit dem Rechtsstaat, d.h. demjenigen, der das Recht schafft, zu tun. Das passt vorne und hinten nicht.
Vielleicht solltest du dir erstmal überlegen, was du eigentlich willst. Urheberrecht ja, aber bitte keines, das durchsetzbar ist? Oder eines, dass automatisch erlischt, sobald nur zigtausend Leute drauf rumgetrampelt haben? Dann sei doch so konsequent und werfe das Urheberrecht gleich über Bord.
Hellihello
Vielleicht solltest du dir erstmal überlegen, was du eigentlich willst. Urheberrecht ja, aber bitte keines, das durchsetzbar ist? Oder eines, dass automatisch erlischt, sobald nur zigtausend Leute drauf rumgetrampelt haben? Dann sei doch so konsequent und werfe das Urheberrecht gleich über Bord.
Du meinst Richard Stallman und das Digital Restriction Management?
http://www.nowpublic.com/money/stallman-rails-against-digital-restrictions-management
Es ist ja so, wie du auch siehst, dass das Urheberrecht im Grunde nix damit zu tun hat, dass Leute damit und mit dem in D möglichen Verfahren der Abmahnung in Kombination mit einer einstweiligen Verfügung massiv Schindluder getrieben und auch nicht damit, dass (s. "_Raub_"kopierer oder "Piraten") die Grenzen für eventuelle Verletzungen von einigen Lobbys ausgesprochen harsch und übertrieben ausgelegt werden wollen.
Mal abgesehen von eventuellen Widersprüchlichkeiten beim Schreiben sehe ich garkeinen Meinungsunterschied zwischen Dir und Klawischnigg. Vielmehr scheint K. sich mehr auf den Missbrauch des Rechts zu beziehen, Du auf die Verletzung.
Den Ansatz von Stallman finde ich übrigens mehr als bedenkenswert - auch wenn er hier bei Kartenmaterial vielleicht nicht ganz greift.
Dank und Gruß,
Hi there,
d) Immerhin gestehst du dem Eigentümer wenigstens seine Rechte zu und findest es nur unverschämt, dass er für seine Arbeit Geld verlangt.
Nein. Ich finde lediglich, daß er zunächst das Entfernen des geistigen Eigentums verlangen kann und nicht mehr. Du kannst auch nicht jemanden gleich erschiessen, nur weil er einen Fuss auf Dein Grundstück setzt. (Zumindest nicht in Mitteleuropa).
Wenn der Verlag hingegen auf dem Standpunkt steht, daß sein geistiges Eigentum seit ein paar Jahren widerrechtlich verwendet wurde, dann war der "Schmerz in der Herzgegend" offenbar schon da, dann wurde einfach im Zuge der "Forderungsoptimierung" noch etwas abgewartet. Das nenne ich Abzocke. (Wahrscheinlich weil mir meine Eltern über "geistiges Eigentum" nichts erzählt haben)
hi $name,
Du kannst auch nicht jemanden gleich erschiessen, nur weil er einen Fuss auf Dein Grundstück setzt.
schade....
Wenn der Verlag hingegen auf dem Standpunkt steht, daß sein geistiges Eigentum seit ein paar Jahren widerrechtlich verwendet wurde, dann war der "Schmerz in der Herzgegend" offenbar schon da, dann wurde einfach im Zuge der "Forderungsoptimierung" noch etwas abgewartet. Das nenne ich Abzocke. (Wahrscheinlich weil mir meine Eltern über "geistiges Eigentum" nichts erzählt haben)
AFAIK MUSS der inhaber der urherberrechte (deutschland) sich um den schutz derselben kümmmern, sonst kann er diese verlieren (aber dies muss auch zeitnah geschehen). falls die verletzung der selbigen erst aus irgendwelchen caches (o.ä. archiv einrichtungen von webseiten) gewonnen/bewiesen wurden, kann der rechteinhaber auf die fresse fliegen.
http://www.dr-bahr.com/news_det_20071109004043.html
ansonsten gilt die meinung meiner vorposter: zum anwalt und dort beratung einholen.
p.s.
das ist keine rechtsberatung, sondern nur meine persönliche meinung.
gruss
shadow
Hellihello
heißen die wie ein Vogel?
http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2008/2/t167560/#m1093104
Was rät man den zitternden HomePagebetreibern nun?
- auf blauen Dunst 800,- Euros zu überweisen
Nein!
- unter Protest auf die anwaltliche Forderung warten
Auf die Androhung einer einstweiligen Verfügung in jedem Fall _angemessen_ (Anwalt fragen) reagieren. U.u., wenn es soweit noch nicht ist, mitteilen, dass man das ggf. vom Anwalt prüfen lassen wird und dann auch die Kosten in Rechnung stellen würde, falls die Vorwürfe haltlos sind.
- den Vorgang seinem stromgetriebenen Reisswolf zu übergeben
"Dummheit schützt vor Strafe nicht", das wäre das Fälscheste (s.o.) und Link.
Und nun noch diese Frage:
Wenn man etwas regulär gegen Rechnung kauft, was, wie sich im Nachhinein erweist, auf geistigem Diebstahl basiert. Wer haftet dann wem gegenüber? Ist der geistige Eigentümer besser beraten, wenn er jeden Käufer einzeln abzockt, oder muss er sich doch an den eigentlichen Täter halten?
In ähnlichen Branchen ist es so, dass sich der Vertreiber/Veröffentlicher beim Urheber absichert. Aber ich würde tippen, dass erstmal der Veröffentlicher dran ist. Denkt man sich das mal umgekehrt wäre es ja absurd, wenn zB. der Online-Anbiert sich gegenüber dem Komponisten rausreden könnte mit: "hat mir ein anderer Komponist gegeben und gesagt es wäre von ihm".
Dank und Gruß,
heißen die wie ein Vogel?
IMHO nicht ...
Was rät man den zitternden HomePagebetreibern nun?
- auf blauen Dunst 800,- Euros zu überweisen
Nein!
würde ich auch so sehen ...
Ein Betroffenen hat vom Verlag den Nachweis des Urheberrechtes verlangt.
Darauf hat der Verlag nicht etwa, wie erbeten, eine Kopie und das Erscheinungsdatum des Originals zugeschickt, sondern lediglich eine Eidesstattliche Erklärung eines eigenen Angestellten übermittelt, mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Original um eine ältere Version handeln würde. Natürlich nicht ohne alle Drohungen nochmals zu wiederholen.
Damit sollte sich zumindestens _sein_ Problem erledigt haben, oder ... ?
Denkt man sich das mal umgekehrt wäre es ja absurd, wenn zB. der
Online-Anbiert sich gegenüber dem Komponisten rausreden könnte mit:
"hat mir ein anderer Komponist gegeben und gesagt es wäre von ihm".
moooment,
von "gegeben" kann gar keine Rede sein, es wurde ordentlich gekauft!
Du machst ja in einem Musikladen auch nicht bei jeder CD einen Aufriss,
und lässt Dir nachweisen, dass die Scheibe nicht schwarzgebrannt wurde.
Insofern sollte IMHO bei einem Kauf auch ein gewisser Vertrauensschutz vorliegen!(?)
mbG Rolf
Hellihello
Denkt man sich das mal umgekehrt wäre es ja absurd, wenn zB. der
Online-Anbiert sich gegenüber dem Komponisten rausreden könnte mit:
"hat mir ein anderer Komponist gegeben und gesagt es wäre von ihm".
moooment,
von "gegeben" kann gar keine Rede sein, es wurde ordentlich gekauft!
Du machst ja in einem Musikladen auch nicht bei jeder CD einen Aufriss,
und lässt Dir nachweisen, dass die Scheibe nicht schwarzgebrannt wurde.
Insofern sollte IMHO bei einem Kauf auch ein gewisser Vertrauensschutz vorliegen!(?)
Nun, das kann der Veröffentlicher dann weitergeben zivilrechtlich an den, der ihn getäuscht hat. Als Veröffentlicher trägt er aber erstmal die Verantwortung, egal, ob ihn ein Komponist zB. belogen hat oder nicht. So zumindest mein Kenntnisstand. Dabei spielt die Tatsache, wieviel er für die vermeintlichen Rechte bezahlt hat, keine Rolle.
Dank und Gruß,
Hallo frankx,
wieso weitergeben und wieso zivilrechtlich, das ist IMHO vorsätzlicher Betrug und sollte als solcher auch verfogt werden. Aber weil das zu kompliziert ist, werden erst mal die Betrogenen abgezockt. Damit werden Betrüger doch regelrecht staatlich subventioniert und ermutigt!
Aber wenn das Rechtens ist, betrügen wir eben, was solls ... ;-)
mbG Rolf
Hellihello
das wird mir jetzt etwas zu rechtssystemkritiklastig. Ich wollte eigentlich nur deutlich machen, dass der Veröffentlicher für das Verantwortung trägt, was er veröffentlicht. Egal, wie er dazu gekommen ist, in welchem Glauben er ist oder war oder wer ihm da wie zugearbeitet hat.
Solche Konstellationen kommen ja auch in anderen Bereichen vor. Wenn der Fliesenleger murx macht, ist für asu Sicht des Bauherren zB. erstmal der Bauleiter in der Pflicht. Dafür ist er da. Ggf. kann der dann einen Schadensersatz vom Fliesenleger fordern. Er kann - bei normalem Vertrag - den Bauherren aber nicht an den Fliesenleger "durchreichen".
So, gut nun der Rechtskunde.
Dank und Gruß,