Gonzo: ein irgendwie unklares Verhältnis

Beitrag lesen

Eine Grafikerin erstellt, nach eigenen Aussagen, Stadtplanausschnitte, die sich zwar an vorghandenes Material anlehnen ober keine Kopieen sondern Eigenschöpfungen sind. Diese Grafiken verkauft sie an HomePagebetreiber,

Stadtpläne haben es so an sich, dass sie sich im Grundmuster ähneln. Was da nun Eigenschöpfung und was Kopie ist, denn das ist der Dreh- und Angelpunkt bei deiner Frage, klärt das Gericht, nicht dieses Forum.

Jetzt, sieben Jahre später, kommt ein Verlag auf die Idee, bei den HomePagebetreibern Schadenersatz wegen entgangener Lizenzgebühren einzutreiben. Das Original kann der Verlag nicht mehr vorweisen, sendet

Dann ist der Standpunkt des Verlages wackelig. Aber was wackelt, muss nicht unbedingt umkippen.

Was rät man den zitternden HomePagebetreibern nun?

  • auf blauen Dunst 800,- Euros zu überweisen
  • unter Protest auf die anwaltliche Forderung warten
  • den Vorgang seinem stromgetriebenen Reisswolf zu übergeben

Weder noch, sofort zum Anwalt. Und die Grafikerin sollte tunlichst selbst noch schneller einen Anwalt aufzusuchen, damit sie ihren ehemaligen Kunden Rat erteilen kann.

Wenn man etwas regulär gegen Rechnung kauft, was, wie sich im Nachhinein erweist, auf geistigem Diebstahl basiert. Wer haftet dann wem gegenüber?

Auf jeden Fall derjenige, der ursprünglich das Urheberrecht verletzt hat. Wie mit denjenigen zu handhaben ist, die unwissentlich in die Sache reingestolpert sind, klärt das Gericht, getreu dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Es wird aber kaum daraus hinauslaufen, dass jemand, der unwissentlich etwas "verbrochen" hat, genauso bestraft wird, wie jemand, der es wider besseren Wissens getan hat. Auch dafür sind Gerichte da, um dem Einzelfall angemessene Strafen zu verteilen (oder darauf zu verzichten).

Ist der geistige Eigentümer besser beraten, wenn er jeden Käufer einzeln abzockt

Deine Eltern haben dir offenbar nicht beigebracht, dass man mit fremdem Eigentum, auch geistigem, nicht einfach umspringen kann wie man lustig ist. Wenn der Eigentümer von den widerrechtlichen Nutzern eine Entschädigung verlangt, dann ist das erstmal keine Abzocke, sondern sein gutes Recht.