a) Die Frage war allgemein gestellt ("der geistige Eigentümer", nicht "dieser Verlag").
b) Die Antwort war allgemein gegeben ("erstmal").
Auch wenn du so grundsätzlich Recht zu haben scheints, weils logisch klingt: im Hinblick auf bereits geschehen Abmahnwellen (ich rede ggf. von zig(!) Tausend) und zwar planmäßig und vom Verlag allem Anschein nach gesteuert, relativiert sich das natürlich.
Nochmal: Die Antwort war allgemein.
Und was dein spezielles Beispiel angeht:
Wenn zig Tausend Leute Grafiken widerrechtlich nutzen, dann führt das halt auch zu zig Tausend Verfahren, die der Urheber, wer auch sonst, anstrengt. Was erwartest du denn, dass der Urheber sich mit einem Dutzend zufrieden gibt und die restlichen Tausend gewähren lässt? Dann ist mit Sicherheit (und zu recht) das Gejammer groß, dass die Missetäter ungleich behandelt würden.
Überaus fragwürdig ist bei sowas lediglich die Höhe der Anwaltsgebühren bzw. die ganze Konstruktion Abmahnung überhaupt. "Handeln ohne Auftrag" und fast keine Möglichkeit der Gegenwehr, und das in einem Land, in der jedes Versand- oder Haustürgeschäft ohne weiteres widerrufen werden kann. Da liegt die eigentliche Sauerei - aber nicht in der Anklage des Rechtsbruches.