Notebook als Privatmann kaufen, aber buchhalterisch abrechnen
Ron
- recht
Hallo,
mal ne Frage die nichts mit Webseitenerstellung zu tun hat.
Vielleicht kann mir aber trotzdem jemand helfen...
Ein Bekannter, Kaufmann, haftet mit seinem privaten Vermögen, schuldet mir noch ne Menge Geld. Meine Idee war jetzt er kauft ein Notebook (Sony ca. 2500 Euro) und gibt es mir als "Bezahlung". Das Geld ist knapp bei ihm, deshalb kann er es momentan nicht sofort bezahlen. Ratenzahlung für Firmen, habe ich nicht gefunden. Leasing lohnt so nicht, da kostet das Ding zum Schluss einfach zuviel. Ich meinte dann er könnte doch das Notebook als Privatmann kaufen, da es ja keinen Unterschied macht, da er keine GmbH oder AG besitzt.
Er meinte dazu:
"Es stellt sich dann natürlich die Frage, wie ich dieses buchhalterisch verrechnen soll. Wenn es eine Privatentnahme ist, müsste ich entsprechend ca. 30 % Steuern darauf zahlen."
Leider verstehe ich das nicht wirklich. Wenn ich ihm auch noch die 30% drauf zahlen muss, wird das Notebook wieder sehr teuer.
Ist das wirklich so?
Oder wie würde man das korrekt handhaben?
Hoffe es hat einer Ahnung...
Gruß Ron
Moin!
Ein Bekannter, Kaufmann, haftet mit seinem privaten Vermögen, schuldet mir noch ne Menge Geld.
Als Kaufmann, oder als Privatmensch?
Meine Idee war jetzt er kauft ein Notebook (Sony ca. 2500 Euro) und gibt es mir als "Bezahlung".
Ein die Sache komplex machendes Dreiecksgeschäft - nicht empfehlenswert, zumal du dadurch ja nichts gewinnst. Du kriegst entweder das Geld, oder Hardware im Gegenwert des Geldes. Ist Jacke wie Hose, du kannst auch genausogut das Geld nehmen und dafür selbst die Hardware kaufen.
Das Geld ist knapp bei ihm, deshalb kann er es momentan nicht sofort bezahlen.
Dann wird er also weder als Kaufmann, noch als Privatmann ausreichend Geld haben.
Ratenzahlung für Firmen, habe ich nicht gefunden. Leasing lohnt so nicht, da kostet das Ding zum Schluss einfach zuviel. Ich meinte dann er könnte doch das Notebook als Privatmann kaufen, da es ja keinen Unterschied macht, da er keine GmbH oder AG besitzt.
Wenn er nicht genügend Geld hat, um die Raten zu bedienen, ist das u.U. Betrug. Denn er wird kaum als Kaufmann zu wenig Geld haben, aber als Privatmensch plötzlich ausreichend.
Er meinte dazu:
"Es stellt sich dann natürlich die Frage, wie ich dieses buchhalterisch verrechnen soll. Wenn es eine Privatentnahme ist, müsste ich entsprechend ca. 30 % Steuern darauf zahlen."
Leider verstehe ich das nicht wirklich. Wenn ich ihm auch noch die 30% drauf zahlen muss, wird das Notebook wieder sehr teuer.
Ist das wirklich so?
Ja, das ist wirklich so.
Wenn er als Kaufmann 2500 Euro für ein Notebook bezahlt, und dann dieses Notebook aus dem Unternehmen entfernt und seinem Privatvermögen hinzufügt, dann ist das genauso zu behandeln, als ob er das Geld direkt aus dem Unternehmen entnimmt. Das ist Gewinnentnahme, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist.
Abgesehen davon, dass natürlich auch kein Vorteil bei der Umsatzsteuer entsteht.
Oder wie würde man das korrekt handhaben?
Korrekte Handhabung ist, dass er in der Funktion (Kaufmann/Privatmann), in der er bei dir Schulden hat, diese Schulden in gleicher Art zurückzahlt, wie er das Darlehen erhalten hat. Wenn du Geld geliehen hast, zahlt er Geld zurück. Ratenzahlung ist natürlich möglich, wenn du dich drauf einläßt - aber so eng scheinst du die Lage ja nicht zu sehen, wenn du Geduld hast, noch deutlich kompliziertere Konstruktionen zulassen zu wollen.
- Sven Rautenberg
HAllo Sven, vielen Dank für deine Antwort.
Moin!
Ein Bekannter, Kaufmann, haftet mit seinem privaten Vermögen, schuldet mir noch ne Menge Geld.
Als Kaufmann, oder als Privatmensch?
Als Kaufmann. Ich habe als Grafiker Leistungen für sein Unternehmen erbracht.
Meine Idee war jetzt er kauft ein Notebook (Sony ca. 2500 Euro) und gibt es mir als "Bezahlung".
Ein die Sache komplex machendes Dreiecksgeschäft - nicht empfehlenswert, zumal du dadurch ja nichts gewinnst. Du kriegst entweder das Geld, oder Hardware im Gegenwert des Geldes. Ist Jacke wie Hose, du kannst auch genausogut das Geld nehmen und dafür selbst die Hardware kaufen.
Ja, wäre schön wenn das so einfach ginge. Das Problem ist, das er momentan jeden Euro umdrehen muss. Wahrscheinlich noch ein paar Monate. Ich aber jetzt Geld für ein Notebook brauche. Ich bekomme von ihm jeden Monat ein paar Hundert Euro, die kann er also zahlen. Aber keine 3000 Euro auf einmal.
Deshalb meine Idee mit dem Notebookkauf. Es wäre schon ein "Gewinn" für mich jetzt ein Notebook zu erhalten.
Das Geld ist knapp bei ihm, deshalb kann er es momentan nicht sofort bezahlen.
Dann wird er also weder als Kaufmann, noch als Privatmann ausreichend Geld haben.
Ausreichend nicht, aber die Raten bekäme er auf jeden Fall bezahlt.
Ratenzahlung für Firmen, habe ich nicht gefunden. Leasing lohnt so nicht, da kostet das Ding zum Schluss einfach zuviel. Ich meinte dann er könnte doch das Notebook als Privatmann kaufen, da es ja keinen Unterschied macht, da er keine GmbH oder AG besitzt.
Wenn er nicht genügend Geld hat, um die Raten zu bedienen, ist das u.U. Betrug. Denn er wird kaum als Kaufmann zu wenig Geld haben, aber als Privatmensch plötzlich ausreichend.
Doch. Er kann sich momentan keine 2500 Euro als Kaufmann leisten, leider.
Als Privatmann aber die Raten. Die Bonität ist bei ihm in Ordnung.
Er meinte dazu:
"Es stellt sich dann natürlich die Frage, wie ich dieses buchhalterisch verrechnen soll. Wenn es eine Privatentnahme ist, müsste ich entsprechend ca. 30 % Steuern darauf zahlen."
Leider verstehe ich das nicht wirklich. Wenn ich ihm auch noch die 30% drauf zahlen muss, wird das Notebook wieder sehr teuer.
Ist das wirklich so?Ja, das ist wirklich so.
Wenn er als Kaufmann 2500 Euro für ein Notebook bezahlt, und dann dieses Notebook aus dem Unternehmen entfernt und seinem Privatvermögen hinzufügt, dann ist das genauso zu behandeln, als ob er das Geld direkt aus dem Unternehmen entnimmt. Das ist Gewinnentnahme, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist.
Ist das nicht umgekehrt?
Er kauft es doch als Privatmann, als Firma gibt es ja keinen Ratenkauf.
Und führt es seiner Firma zu, die es mir als "Bezahlung" gibt.
Wobei ich dachte, da er ja mit seinem Privatvermögen haftet, es eigentlich egal ist, als was er es kauft.
Oder verstehe ich da was nicht?
Wahrscheinlich...
Abgesehen davon, dass natürlich auch kein Vorteil bei der Umsatzsteuer entsteht.
Ich dachte er kauft das auf Raten (privat), kann es als Unternehmensausgaben absetzen, und gibt mir das Ding und wir verrechnen es als "Bezahlung".
So wie ich das jetzt verstehe, müsste ich zu den 2500 Euro noch 30% hinzufügen. D.h. er kauft es auf Raten und ich erlasse ihm dann 3250 Euro der Schulden. Ist aber kein gutes Geschäft. Wobei mir momentan wahrscheinlich nichts anderes übrig bleibt.
Leasing wäre die Alternative, doch käme das auf ungefähr das gleiche raus, nur das die Besitzverhältnisse noch komplitzierter wären. Da tendiere ich doch eher zu der 30%-Geschichte...
Irgendwie will ich nicht glauben das ich ein Notebook als "Bezahlung" nur unter solch schlechten Konditionen bekomme.
Ich selbst bekomme momentan auch keines auf Raten, muss ich dazu sagen, sonst hätte ich da ne einfachere Lösung...
Vielleicht kannst du mir nochmal vorschlagen wie ich vorgehen soll.
Gruß Ron
Deshalb meine Idee mit dem Notebookkauf. Es wäre schon ein "Gewinn" für mich jetzt ein Notebook zu erhalten.
Das glaube ich gern :)
Ausreichend nicht, aber die Raten bekäme er auf jeden Fall bezahlt.
Warum belässt Du es nicht bei der Ratenzahlung?
Doch. Er kann sich momentan keine 2500 Euro als Kaufmann leisten, leider.
Als Privatmann aber die Raten. Die Bonität ist bei ihm in Ordnung.
Verstehe ich nicht. Dann soll er Dir das Geld geben, bei ihm ist das buchhalterisch eine Privateinlage, die erstmal nix mit Steuern zu tun hat.
"Es stellt sich dann natürlich die Frage, wie ich dieses buchhalterisch verrechnen soll. Wenn es eine Privatentnahme ist, müsste ich entsprechend ca. 30 % Steuern darauf zahlen."
Nee, so pauschal ist das nicht richtig. Er versteuert seinen Überschuss, fertig. Wie er ihn verwendet, ist zunächst mal nebensächlich. Selbst wenn er mehr entnimmt als er verdient hat, leidet höchstens seine Liquidität, aber Steuern zahlt er als Einzelunternehmer darauf nicht. Und dass er bei der ganzen Geschichte an § 34a EStG denkt, ist unwahrscheinlich, da dieser im genannten Fall frühestens für das Jahr 2009 (also in 2010) greifen könnte.
Er kauft es doch als Privatmann, als Firma gibt es ja keinen Ratenkauf.
Und führt es seiner Firma zu, die es mir als "Bezahlung" gibt.
Damit läge ein "tauschähnlicher Umsatz" vor, was eventuelle umsatzsteuerliche Konsequenzen auf beiden Seiten haben könnte. Andere Frage: Warum nimmt der Typ nicht einfach ein Darlehen auf und zahlt Dir Deine Kohle am Stück? Bonität ist ja vorhanden, schreibst Du...
So wie ich das jetzt verstehe, müsste ich zu den 2500 Euro noch 30% hinzufügen.
Nein, musst Du nicht!
Siechfred