Danke euch allen für eure Beiträge!
Also der komplette Verlauf bisher war folgendermassen:
- überhöhte Rechnung und Abbuchung des Betrags
- telefonischer Einspruch meinerseits (unfreundlichst abgebügelt)
- Rückbuchung durch mich + Brief:
a) Widerspruch
b) Vorschlag zur Güte, 50% Aufschlag zu akzeptieren
c) Widerruf ihrer Einzugsermächtigung - Trotz c) wird eine Rücklastschriftgebühr von 17,85 abgebucht. Find ich a) frech und b) völlig überhöht.
- seitdem bekomme ich eine Mahnung nach der anderen, dabei läuft das Ganze erst seit 2 Wochen...
So wie es bei euch klingt, muss ich wohl zahlen :-( Eilig hab ich's aber nicht damit...
Eddie