CarstenP: (OFFTOPIC) Überhöhte Rechnung, Tarifänderung nie erhalten

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Hallo,

ich bin kein Rechtsgelehrter, aber eine kurze Google-Suche brachte mir folgende Erkenntnis: Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots.

Siehe z. B. dieses Urteil des LG Frankfurt zu einer Vertragsänderung für einen DSL-Anschluß (AZ 2/03 O 352/05):
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2057A.htm

Ob dieses Urteil aber rechtkräftig ist oder ob es anders lautende Entscheidungen gibt, konnte ich auf die Schnelle nicht feststellen.

Viele Grüße
Carsten