Hallo,
ich bin kein Rechtsgelehrter, aber eine kurze Google-Suche brachte mir folgende Erkenntnis: Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots.
Siehe z. B. dieses Urteil des LG Frankfurt zu einer Vertragsänderung für einen DSL-Anschluß (AZ 2/03 O 352/05):
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2057A.htm
Ob dieses Urteil aber rechtkräftig ist oder ob es anders lautende Entscheidungen gibt, konnte ich auf die Schnelle nicht feststellen.
Viele Grüße
Carsten