CarstenP: (OFFTOPIC) Überhöhte Rechnung, Tarifänderung nie erhalten

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nochmal Hallo,

Ergänzung:

Das Gesagte ("Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots.") gilt nicht, "wenn die Parteien des zu ändernden Vertrags einvernehmlich dem Schweigen eine Erklärungsbedeutung haben zukommen lassen.", sprich, wenn es z. B. in den AGB, die Du mal akzeptierst hattest, geregelt ist.

Es läuft also doch auf Dein ursprüngliches Problem hinaus, ob sie dir die E-Mail tatsächlich geschickt hatten ...

Viele Grüße
Carsten