Hallo,
Ist es nicht so, dass Vertragskündigungen und Vertragsänderungen immer noch der ordentlichen Schriftform bedürfen?
Also wenn ich das Urteil richtig verstanden habe (bin wie gesagt kein Jurist), dann hatte die Klage deshalb Erfolg, weil die entsprechenden Klauseln in den AGB, die zur automatischen Annahme des neuen Vertrages führen sollten, falsch formuliert waren. Auf gut Deutsch: wenn die AGB korrekt formuliert worden wären, dann wäre die E-Mail wirksam gewesen.
Viele Grüße
Carsten