Jens Holzkämper: (OFFTOPIC) Überhöhte Rechnung, Tarifänderung nie erhalten

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Tach,

Das hieße also, dass ich meinem Energieversorger einfach telefonsich mitteile, dass ich ab morgen nur noch die Hälfte bezahlen werde und das damit Rechtswirksamkeit hätte?

natürlich, aber du wirst im Zweifelsfall vor einem Zivilgericht, bei dem du in Beweispflicht bist, Probleme bekommen das nachzuweisen.

mfg
Woodfighter