Hi,
die genaue rechtliche Situation kenne ich nicht. Ich vermute aber mal stark, dass sie einen NAchweis anstellen müssen, dass sie dir diese Mail zugesand haben.
Außerdem mußt du soweit ich weis nicht nur in den AGB sondern auch in dieser E-Mail darauf hingeweisen werden, dass du diesen AGB nicht zustimmen musst sondern entweder ein außerordendliches Kündigungsrecht besteht oder der Anbieter falls er dich behalten will mit dir zu den Bedingungen der alten AGB (also auch Preise) weiterarbeitet.
Es würde sich auch jeglicher Logik entziehen, dass du eine Mail mit diesen Hinweisen enthälst und dich dann erst viel später beschwerst...
Beschwere dich am besten per Einschreiben - soetwas hilft weitaus mehr als eine E-Mail.
gruß
Alex